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Schafhalter entsetzt über Ende der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

Seit der Novelle des Tierzuchtgesetzes 2006 ist es den Bundesländern gestattet, ihr Engagement im Tierzuchtbereich zu beenden. Nun beabsichtigt die Bundesregierung auch die damit verbundene Verordnung über Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung u. a. für Schafe und Ziegen gänzlich aufzuheben.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit der Novelle des Tierzuchtgesetzes 2006 ist es den Bundesländern gestattet, ihr Engagement im Tierzuchtbereich zu beenden. Nun beabsichtigt die Bundesregierung auch die damit verbundene Verordnung über Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung u. a. für Schafe und Ziegen gänzlich aufzuheben.

 

Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtsverbände (VDL) und der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) mahnt nun, dass nur die staatliche Verantwortlichkeit der Garant für gesunde, leistungsstarke und den Ansprüchen des Tierschutzes gerecht werdende Tiere sicher stellt. Darüber hinaus werde damit auch ein Stück weit Verbraucherschutz betrieben.

 

Wie der DBV die Verbände zitiert, habe sich die derzeit noch gültige Verordnung über die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei Schafen und Ziegen hervorragend bewährt. Sie bildete die bundesweit gültige Grundlage für die einheitliche Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung. Von nicht unerheblicher Bedeutung sei auch die damit zugrunde liegende finanzielle Unterstützung der regionalen Züchtervereinigung bei der Durchführung dieser Arbeiten. Ohne diese Unterstützung würde nicht nur die Zuchtarbeit zum überwiegenden Teil bei diesen kleinen Wiederkäuern zum Erliegen kommen. Es würde darüber hinaus auch ein verbindlicher Rechtsrahmen für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise fehlen. Als Konsequenz würde zukünftig möglicherweise ausschließlich der Markt regieren und damit letztendlich die Rassenvielfalt der über 50 Schaf- und über 20 Ziegenrassen in Deutschland extrem zusammenschrumpfen auf Rassen mit Leistungseigenschaften, die wirtschaftlich sind. Damit würden der Erhalt seltener Schaf- und Ziegenrassen und die Biodiversität keine Zukunft mehr haben.

 

Mit der Beibehaltung der Verordnung, die durchaus inhaltlich überarbeitet werden kann, so VDL und BDZ, wird zudem für den Staat die Möglichkeit sichergestellt, Mindestanforderungen zum Verbraucherschutz, zur Qualitätssicherung und zur Erfassung bestimmter Merkmale sowohl im Leistungsbereich, aber durchaus auch im zukünftigen Bereich der Verbesserung der Gesundheit und Fruchtbarkeit zu formulieren und diese zu kontrollieren. Damit stellt dieser Rechtsrahmen eine Garantie für die tier- wie auch verbraucherschutzrelevanten Aspekte dar.

 

VDL und BDZ appellieren an Bund und Länder, diese Grundlage als Garant für eine erfolgreiche Schaf- und Ziegenzucht nicht leichtfertig zu opfern. (ad)

 

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