Die deutschen Landesschafzuchtverbände haben sich im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Montag dieser Woche in Berlin darauf verständigt, eine Klage gegen die Auflagen der Viehverkehrsverordnung zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und zur Dokumentation der Tierdaten im Bestandsregister "Teil C" zu unterstützen. Geplant ist laut Dr. Ernst Brüggemann vom Schafzuchtverband NRW, dass zunächst drei Schafhalter einen entsprechenden Eilantrag bei deutschen Verwaltungsgerichten einreichen, mit dem Ziel, dass die Gerichte die Entscheidung über die Eilanträge an den Europäischen Gerichtshof abgeben. Vor dem EU-Gericht soll dann erreicht werden, dass die Verordnung (EG) 21/2004 (EU-Kennzeichnungsverordnung für Schafe und Ziegen) gekippt wird, um zur Bestandskennzeichnung zurückzukehren. Die Landesschafzuchtverbände sind sich bewusst, dass es schwierig wird, dieses Ziel zu erreichen. Sie wollen jedoch nichts unversucht lassen, um den überbordenden Bürokratismus in der Schafhaltung einzudämmen.
${intro}