Schlachthofbefunde könnten in einigen Jahren als Tierwohlindikator bei Nutztieren eingesetzt werden; allerdings müssen für die Verwendung auf nationaler Ebene die Datenqualität verbessert und vereinheitlicht sowie zusätzliche tierwohlrelevante Befunde aufgenommen werden. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Thünen-Instituts (TI) in Braunschweig hervor.
Wie die Autorin Sonia Starosta gegenüber AGRA-EUROPE erläuterte, sind die Erfassung und die Dokumentation der Schlachthofbefunde gesetzlich verankert und erfolgen seit Jahrzehnten auf allen deutschen Schlachthöfen. Das TI untersuchte nun die Eignung der Daten aus der öffentlich zugänglichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik des Statistischen Bundesamtes für Rind, Schwein und Geflügel. Angaben zu Nottötungen und Notschlachtungen gäben beispielsweise Hinweise auf längerfristige Erkrankungen wie Auszehrung, aber auch auf akute Geschehen wie unfallbedingte Brüche, die zu einer vorgezogenen Schlachtung führten, sagte Starosta.
Untersuchungsbefunde am Schlachtband wie Lebern mit Parasitenbefall sowie Lungen- und Brustfellentzündungen eigneten sich ebenfalls als Datengrundlage und seien statistisch im Zeitverlauf gut darstellbar. Obwohl die Untersuchungen der Schlachttiere und die Dokumentation der Ergebnisse auf die Garantie der Genusstauglichkeit von Fleisch abzielten, seien zumindest für Rind und Schwein Befunde als relevant und auswertbar identifiziert worden.
Nach Auffassung der Wissenschaftlerin bildeten die Daten eine gute Grundlage für weitere Arbeiten. Eine Verwendung von Befunden bei Geflügel sei hingegen schwierig, da die Angaben zu verworfenen Tieren und Organbefunden hier in Kilogramm erfolgten. Ein Abschätzen der Anzahl betroffener Tiere sei dadurch erschwert.