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Schlepper bis 40 km/h grundsätzlich mautfrei; Erleichterungen auch bei > 40 km/h

Der Bundestag hat beschlossen, das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bei der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen erheblich zu vereinfachen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat beschlossen, das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bei der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen erheblich zu vereinfachen.


Auf Vorschlag der Regierungskoalition wird es künftig in beiden Gesetzen die „40er Linie“ geben, wonach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof Erzeugnissen und lof Bedarfsgütern mit lof Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) möglich sind, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach GüKG besteht, informiert der DBV.


Etwaige Kontrollen sollen sich auf augenscheinliche Fakten konzentrieren und bedeuten damit eine erhebliche Vereinfachung, lobt der Verband. Über 40 km/h bbH sind frei von der Mautpflicht bzw. von der GüKG-Erlaubnispflicht wie bisher lof Transporte für eigene Zwecke, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen.


Eine zwischenzeitlich von der Bundesregierung vorgeschlagene Anhebung der generellen Mautfreiheit auf 60 km/h bbH war allerdings auf massivem Druck des Transportgewerbes hin nicht konsensfähig. Die Agrarverbände hatten auf zusätzliche erhebliche Vereinfachungen hingewiesen und vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen zum Transportgewerbe zurückgewiesen.


Positiv werten DBV und Lohnunternehmerverband, dass die vom Bundesamt für Güterverkehr kritisierten Leerfahrten bei lof Transporten nicht unter die Mautpflicht fallen. Mit dem gestrigen Votum des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages sei eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, dass es ab dem 1. Januar 2019 zu wesentlichen Vereinfachungen im lof Transportbereich kommen wird, die bislang umstritten waren bzw. für die keine Rechtssicherheit bestand, so die Verbände.



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