Die Entscheidung sei auf Grundlage einer Abwägung zwischen verschiedenen Rechten gefallen, heißt es aus Kiel. Hinzu komme, dass die betroffenen Landwirte ihre Entschädigungsansprüche möglicherweise gerichtlich durchsetzen müssen und sich zum Teil schon in laufenden Verfahren befinden. Allerdings stehe es jedem der in Schleswig-Holstein betroffenen etwa 20 Landwirte selbstverständlich auch weiterhin zu, sich selbst in der Öffentlichkeit zu offenbaren, so das Ministerium.

Die Behörde konzentriert sich nun darauf, die Vernichtung des Aufwuchses aus der verunreinigten Rapssaat sicherzustellen. Hierzu sind entsprechende Anordnungen getroffen worden, deren Einhaltung von den Ämtern für ländliche Räume überwacht werden.

Alle Befürchtungen über eine unkontrollierte Auskreuzung der gentechnisch veränderten Rapssaat wären damit reine Spekulation.
In Schleswig-Holstein war der zu einem Anteil von 0,03 bis 0,1 % verunreinigte Raps auf einer Fläche von etwa 300 ha angebaut worden. (19.10.07)
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