Kommt die Versicherung im Schadensfall für die Kosten nur zum Teil oder gar nicht auf, endet der Fall oft vor Gericht. Um sich ein langwieriges und teures Verfahren zu sparen, können Sie sich alternativ an die kostenlose, staatlich anerkannte Schlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann e. V.“ wenden. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest hin.
Fast 95 % der Versicherungen gehören der Schlichtungsstelle an. Ob Ihre Versicherung auch dazu gehört, können Sie sowohl im Versicherungsvertrag als auch unter www.versicherungsombudsmann.de prüfen. Für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen ist eine andere Schlichtungsstelle zuständig, bei der das Reglement von dem der anderen Versicherungen abweicht. Nähere Informationen und die teilnehmenden privaten Kranken- und Pflegeversicherungen finden Sie unter www.pkv-ombudsmann.de
Die Beschwerde reichen Sie online, per Post oder telefonisch ein. Schicken Sie alle für den Streit wichtigen Unterlagen mit, beschreiben, was passiert ist und welches Ziel Sie in dem Schlichtungsprozess erreichen möchten. Dann befragen die Experten die Versicherung und prüfen die Rechtsgrundlage. Das dauert bis zu drei Monate. Der Schlichterspruch ist bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro verbindlich. Bei einem Streitwert von bis zu 100 000 Euro kann der Schlichter eine Empfehlung aussprechen. Für noch höhere Streitwerte ist der Schlichter nicht mehr zuständig.