Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (56, SPD) will die „Wurstlücke“ im Kartellrecht schließen. Dazu hat er jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Gesetz soll verhindern, dass das Kartellamt verhängte Geldbußen nicht einziehen kann, weil das betroffenen Unternehmen inzwischen nicht mehr existiert. So geschehen beim Wurstkartell, bei dem die Kartellwächter gegen 21 Unternehmen und 33 verantwortlich handelnde Personen Geldbußen von insgesamt rund 338 Mio. Euro verhängten.
Über ein Drittel entfiel davon auf zwei Unternehmen von Clemens Tönnies (59). 70 Mio. € wurden der Böklunder Plumrose und weitere 50 Mio. € der Könecke Fleischwarenfabrik aufgebrummt. Eintreiben konnte das Kartellamt die Geldbuße von Tönnies indes nicht. Der Großschlachter ließ die beiden Firmen kurzerhand aus dem Handelsregister löschen.
Damit laufen die Forderungen des Kartellamts ins Leere. Das ist rechtens, denn die Muttergesellschaft haftet bisher nicht für Kartellverstöße ihrer Töchter, wenn diese durch Verschiebung, Verschmelzung oder Abstoßung nicht mehr existieren.
Deshalb will das Bundeswirtschaftsministerium jetzt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ändern und künftig auch die Konzernmutter für Kartellverstöße und deren Folgen haftbar machen zu können.