Nachdem das Bundesverfassungsgericht umfassende Änderungen bei der Grundsteuer gefordert hat, will Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Bundesländern offenbar Mitte der Woche ein Konzept für die Reform vorlegen.
So will der Minister die Grundsteuer künftig für jede Wohnung individuell und nicht mehr je Immobilie berechnen, melden verschiedene Zeitungen. Grundlage sollen demnach Fläche und Alter der Immobilie sein, aber auch die Höhe der Miete. Bei selbst genutzten Immobilien soll die Höhe der Steuer demnach anhand der Wohngeldtabelle ermittelt werden, ist weiter zu lesen.
Hintergrund ist, dass die Einheitswerte, die der Berechnung bisher zugrunde liegen, seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Die Richter bemängelten, dass dies gegen das Gleichheitsprinzip verstoße. Für Gemeinden stellt die Steuer die drittwichtigste Einnahmequelle dar.