In Bundesregierung und Unionsfraktion des Bundestages formiert sich der Widerstand gegen die vom Bundesfinanzministerium veranlasste Vorverlegung des Bilanzierungszeitpunkts für die Betriebsprämie. Bundesagrarminister Horst Seehofer lehnt den Stichtag 15. Mai 2008, der zur Versteuerung zweier Betriebsprämien in diesem Jahr führen würde, strikt ab. Die durch die Neuregelung der Bilanzierung der Betriebsprämien eintretende Mehrbelastung sei der Landwirtschaft nicht zumutbar, erklärte Seehofer am vergangenen Freitag in einer Stellungnahme. Da die Betriebsprämie jeweils für ein Jahr gezahlt werde, gebe es keinen sachlichen Grund für mehr als eine Erfassung in einem Kalenderjahr. Hier müsse eine für die Betroffenen akzeptierbare Lösung gefunden werden. Das Finanzressort hat die Vorverlegung mit dem Wegfall der 10-Monats-Regel begründet, an deren Stelle der 15. Mai als Stichtag für die Flächenerfassung getreten ist. Betroffen wären sämtliche buchführenden Betriebe mit landwirtschaftlichem Regelwirtschaftsjahr. Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet eine Steuermehrbelastung in Höhe von 700 Mio. Euro und wendet sich mit Hinweis auf die das ganze Jahr über geltenden Cross-Compliance-Vorschriften strikt gegen die Heranziehung der Stichtagsregelung für die Besteuerung. Erschwert werden die Bemühungen des Berufsstandes durch die parlamentarische Sommerpause. Zudem lag die Neuregelung offenbar auch der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern vor.
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