Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Düngemittelverordnung nach Maßgabe von mehr als 60 Änderungen zugestimmt. Unter anderem sollen die vorgesehenen Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene für Wirtschaftsdünger spürbar gelockert werden. Wirtschaftsdünger sollen der Länderkammer zufolge sowohl von der ansonsten vorgeschriebenen Salmonellenfreiheit als auch von einer Reihe seuchenhygienischer Auflagen ausgenommen werden. Gelten sollen die Anforderungen lediglich für solche Wirtschaftsdünger, die in einem gemeinschaftlichen Güllelager aufbewahrt werden, und zwar auch nur dann, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Gülle ausschließlich von den beteiligten Landwirten stammt und nur auf deren Felder ausgebracht wird. Der DBV begrüßte die vorgesehene Änderung, wies aber zugleich darauf hin, dass die Verordnung in anderen Punkten wie der erforderlichen Prüfung von Ausgangsstoffen für Düngemittel hinter den Erwartungen der Landwirtschaft zurückbleibe. Der Verband hatte die im Verordnungsentwurf vorgesehenen seuchenhygienischen Anforderungen für Wirtschaftsdünger im Vorfeld wiederholt als überzogen kritisiert. Das Bundesagrarministerium will die Maßgaben des Bundesrates akzeptieren und die Verordnung verkündigen.
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