Schleswig-Holsteins Bauernpräsident Werner Schwarz hat Landes-Finanzministerin Monika Heinold gebeten, das sie den Bauern die Stundung der Steuerzahlungen und besonders der anstehenden Steuervorauszahlungen erlaubt, da die Liquiditätslage weiter sehr angespannt ist.
Heinold nahm diese Anregung auf: „Ich werde die zuständigen Finanzämter gerne nochmals dahingehend sensibilisieren, bei Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen oder Billigkeitsmaßnahmen, zu denen neben der Stundung auch weitere Maßnahmen wie die abweichende Festsetzung oder der Vollstreckungsaufschub gehören, ihren Ermessensspielraum auszunutzen.“
Die Finanzämter hätten schon in der Vergangenheit in wirtschaftlichen Krisenzeiten die ihnen eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielräume mit Augenmaß ausgeschöpft und im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt, inwieweit die individuelle Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen maßgebend durch eine Krise verursacht worden sei. Das erforderliche Problembewusstsein sei in den Finanzämtern vorhanden.
„Ich bin daher sicher, dass die Finanzämter sich der Wichtigkeit und Sensibilität der Aufgabe bewusst sind und ihr auch in der für die Milchviehbetriebe schwierigen Zeit verantwortungsvoll und zeitnah nachkommen werden“, so Heinold in ihrem Schreiben an Schwarz. Der zeigte sich erleichtert, dass den Betrieben hier von Seiten des Finanzministeriums so prompt und unbürokratisch Unterstützung zugesagt wurde und machte noch einmal klar: „Es geht darum, die aktuell schwierige Situation zu überbrücken, um die bäuerlichen Betriebe in ihrer Existenz zu erhalten“.
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