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Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

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SLB-Präsident Vogel listet aktuelle Probleme auf

Der Sächsische Landesbauernverband (SLB) hat am Mittwoch in Leipzig mit rund 300 Bauern und Gästen sein 25-jähriges Verbandsjubiläum gefeiert. Unter den Gästen waren auch der Sächsische Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt und DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Sächsische Landesbauernverband (SLB) hat am Mittwoch in Leipzig mit rund 300 Bauern und Gästen sein 25-jähriges Verbandsjubiläum gefeiert. Unter den Gästen waren auch der Sächsische Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt und DBV-Präsident Joachim Rukwied. Am Vormittag vor dem eigentlichen Festakt legte der Präsident des SLB, Wolfgang Vogel, den Tätigkeitsbericht des Vorstandes und des Präsidiums zur Diskussion und Beschlussfassung der Landesversammlung vor


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Gute Ernte 2015 – sinkende Preise


Trotz der guten Ernte 2015 sinken die Preise. Auch am Getreidemarkt sind die Preisentwicklungen besorgniserregend.


Bezüglich der Düngeverordnung (DüngeVO) übte der Präsident scharfe Kritik an den geplanten Länderöffnungsklauseln. Dem  kooperativen Ansatz zum Gewässerschutz wird damit die Basis entzogen. Das Düngerecht darf nicht durch das Wasserrecht getaktet werden. Bedarfsgerechte, nachhaltige Düngung zur Sicherung der Erträge und Qualitäten heimischer Erzeugnisse muss im Vordergrund stehen. Zudem betonte Wolfgang Vogel, dass die Wiederzulassung von Glyphosat leider immer noch nicht entschieden ist.


Bauern müssen mehr vom Verkaufserlös erhalten


Die Auszahlungspreise für Rohmilch in Sachsen drohen bis Mitte des Jahres weiter zu sinken. Der EU-Agrarrat erwartet, dass die EU-Kommission den Artikel 222 der Gemeinsamen Marktorganisation aktiviert. Damit wären vorübergehend freiwillige Vereinbarungen zur Begrenzung der Milchmenge für anerkannte Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen, Branchenverbände und Genossenschaften möglich.


Der SLB kämpft zudem weiter für einen höheren Anteil an der Wertschöpfungskette bei Milch, Fleisch und Eiern für die Bauern. Es darf nicht sein, dass der Lebensmitteleinzelhandel immer höhere Margen für sich generiert und die sächsischen Tierhalter dadurch in den Ruin treibt. Erste Höfe haben in Sachsen bereits ihre Milch- und Schweineproduktion aufgegeben bzw. eingestellt.


Debatte um nicht kurative Eingriffe geht weiter


Ab 1. Januar 2019 ist die betäubungslose Kastration gesetzlich verboten. Einige Lebensmittelkonzerne (Aldi, Rewe) wollen schon ab 1. Januar 2017 kein Fleisch von chirurgisch kastrierten Tieren mehr abnehmen und äußern sich ebenfalls ablehnend zur Ebermast und Immunokastration als derzeit einzige Alternativen. Eine praxistaugliche Lösung braucht aber ein klares Bekenntnis von Verarbeitern und Politik zu diesen Verfahren.


Initiative Tierwohl weiter überzeichnet


Die Initiative Tierwohl ist weiterhin von sächsischen Bauern stark nachgefragt, aber deutlich überzeichnet und die Räumung der Warteliste gestaltet sich schwierig. Die Schwarz-Gruppe würde den Beitrag von 4 Cent auf 6 Cent/kg erhöhen, wenn andere Handelsketten ebenfalls ihren Beitrag erhöhen. Edeka und Rewe wollen dies vor 2018, dem Ende des aktuell gültigen Vertrages, nicht tun. Auch im Gespräch von Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes gemeinsam mit dem SLB am 26. Februar 2016 mit Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen konnte kein zielführendes Ergebnis erreicht werden.


Aussteuerung bei Agrarumweltmaßnahmen für 2017 diskutiert


Das Defizit in Höhe von etwa 35 Mio. € bei der Beantragung von AUK-Maßnahmen resultiert aus einer Überbeantragung bzw. zu erwartender Neubeantragung. Austeuerungsmaßnahmen für 2016 sind nicht geplant. Derzeit werden aber Vorschläge ab 2017 diskutiert. Ergebnisse stehen noch aus.


Zweckbindungsfrist versus Liquiditätsprobleme


Ein dritter Aufruf zur Investiven Förderung ist für das späte Frühjahr vorgesehen. Das Volumen beträgt voraussichtlich 10-15 Mio. €.


Der SLB-Fachausschuss Agrarförderung fordert, dass es eine Möglichkeit zur sanktionslosen Befreiung von der Zweckbindungsfrist (investiver Bereich, 12 Jahre, 5 Jahre) im Falle von Produktionsaufgaben wegen Liquiditätsproblemen geben muss.


Überzogene Sanktionierung bei Cross Compliance (CC)


Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat der europäische Gesetzgeber im Bereich von Cross Compliance (CC) ab dem Jahr 2015 das sogenannte "Frühwarnsystem" eingeführt. Dieses System ersetzt die bis Ende 2014 angewandte Bagatellregelung und stößt auf massive Kritik des Berufsstandes.


Die Europäische Kommission hat nun mitgeteilt, dass wiederholte geringfügige Verstöße gegen dieselbe Verpflichtung im Frühwarnsystem deutlich stärker sanktioniert werden (Staffelung von 1 Prozent, 3 Prozent und 9 Prozent), als bei der alten Bagatellregelung.


Widerstand gegen die ungerechte Gewässerunterhaltungsabgabe ungebrochen


Wesentlich mehr als Milch kostet im Supermarkt bekanntlich Wasser.

Sachsen ist eines derjenigen Bundesländer, in denen eine Wasserentnahmeabgabe erhoben wird. Wird das Wasser zum Tränken von Vieh verwendet, wird sogar der Höchstsatz erhoben.


In einer vom SMUL kräftig unterstützten Vorreiterrolle befindet sich der Zweckverband Parthenaue am östlichen Stadtrand von Leipzig. Aber nicht was die Qualität der Gewässerunterhaltung betrifft, sondern was die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe angeht.


Die Gewässerunterhaltungsabgabe wird in erster Linie von den Bewirtschaftern von Flächen an Gewässern zu zahlen sein. Gegen die Gewässerunterhaltungssatzung des Zweckverband Parthenaue gerichtete Normenkontrollklagen mehrerer Landwirtschaftsbetriebe wurden leider vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht abgewiesen.


Neu hinzugekommen ist, dass einige Abwasserzweckverbände im Landkreis Nordsachsen die Stundung der Abwasserbeiträge für Flächen mit Stallanlagen widerrufen haben, weil sie auf den Dächern der Stallanlagen Photovoltaikanlagen entdeckten. Die Gebäude werden damit nicht mehr ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Für ihren Beitrag zur Energiewende werden die betroffenen Landwirte mit Abwasserbeiträgen „belohnt“ und dies in einer Höhe, die die Einnahmen aus dem Solarstrom übersteigt, und für Gebäude, in denen kein Abwasser anfällt!


Sächsische Schulgesetz-Novelle muss Schulstandorte sichern


Die Überarbeitung des Sächsischen Schulgesetzes ist auch für die Bauern von hoher Bedeutung. Erstes Ziel der Novellierung muss es sein, die wenigen bis dato noch erhaltenen Schulstandorte zu sichern und nicht weiter in noch begrenzterer Zahl zu konzentrieren.


Zudem sind spezielle Kooperationsvereinbarungen, wie die mit der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“, gute Beispiele der frühkindlichen Bildung und Förderung.


Diesem Beispiel folgend sollten aber auch neue Themenfelder wie „Gesunde, regionale und saisonale Ernährung“ zu einem festen Themenblock, ggfs. mit den Eltern gemeinsam, werden.


Als zweite Anregung sollte an einer landwirtschaftlichen Berufsschule im Freistaat Sachsen mit dem Berufsabschluss zeitgleich auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich sein.


Das stärkt die duale Ausbildung und macht sie attraktiver, gerade auch für leistungsstärkere Schüler, und käme zudem der steigenden Nachfrage an Fach- und Führungskräften in der Landwirtschaft nach.

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