Die Staatssekretäre von Bund und Ländern haben sich auf konkrete Soforthilfemaßnahmen zugunsten der vom Hochwasser geschädigten Landwirte geeinigt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium vergangene Woche in Berlin mitteilte, beteiligt sich der Bund nun verbindlich mit 50 % an den hochwasserbedingten kurzfristigen Hilfsmaßnahmen der Länder.
Der Umfang der eingesetzten Bundesmittel ist damit abhängig von den Soforthilfen der Länder. Als Soforthilfen gelten in diesem Zusammenhang Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember bei den jeweiligen Stellen der Länder beantragt werden. Im Rahmen der Hilfsmaßnahmen des Bundes können laut Agrarressort unternehmensbezogene Schäden an land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Flächen und Wirtschaftsgütern durch hochwasserbedingte Überschwemmungen abgedeckt werden. Ebenfalls abgedeckt sind Überschwemmungsschäden in Binnenfischerei und Aquakultur.
Von Seiten des Bundes gibt es zudem keine Einschränkungen der Mitfinanzierung von Länderprogrammen hinsichtlich der Anwendung einer betrieblichen Einkommensobergrenze sowie von Obergrenzen für die Soforthilfen pro Betrieb.
Auch in den betroffenen Bundesländern wurden die öffentlichen Hilfsmaßnahmen zwischenzeitlich weiter konkretisiert. Daneben hat sich, unter anderem organisiert vom Deutschen Bauernverband (DBV), eine breite Allianz von Verbänden und Firmen gebildet, die den betroffenen Landwirten mit Spenden und Sachleistungen unter die Arme greifen will.
In Kürze erste Hilfsgelder erwartet
Um die Voraussetzung für schnelle Hilfszahlungen zu schaffen, hat das Berliner Agrarressort am 7. Juni die „Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnisse verursachten Schäden in der Landwirtschaft“ bei der EU zur Notifizierung eingereicht. Die EU-Kommission hat eine zügige Genehmigung dieser Rahmenrichtlinie in Aussicht gestellt.
Nach Angaben von Agrar-Staatssekretär Dr. Robert Kloos können unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Bundeshaushalt bereits in Kürze die ersten Hilfsgelder zur Auszahlung kommen. Nun komme es darauf an, dass die betroffenen Länder unverzüglich entsprechende Programme auflegten. Die Beteiligung des Bundes wird über Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Fachressorts der Länder geregelt, die kurzfristig abgeschlossen werden sollen. (AgE/ad)
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