Die Förderung für kleine güllebetriebene Biogasanlagen bis 75 KW kommt in Baden-Württemberg offenbar gut an. Zumindest ist Landwirtschaftsminister Alexander Bonde sehr zufrieden: „Unsere Landwirte leisten mit dieser Alternative zu rein maisbetriebenen Anlagen einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. In den ersten 18 Monaten seit Inkrafttreten dieser Sonderregelung sind landesweit insgesamt 28 landwirtschaftliche Biogasanlagen in Betrieb gegangen, die Strom überwiegend aus Gülle erzeugen“, sagte er am Mittwoch in Stuttgart.
Seiner Meinung nach passt diese Art der Biogaserzeugung zur kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Viehhaltung in Baden-Württemberg. „Nicht umsonst habe ich mich bei der letzten Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) für diese Sonderregelung stark gemacht“, stellte er klar.
Hohes Wachstumspotenzial
Nach Angaben der staatlichen Biogasberater sollen in den nächsten 18 Monaten noch einmal Biogas-Kleinanlagen in mindestens der gleichen Größenordnung hinzukommen. „Diese erfolgreiche Entwicklung war im letzten Jahr noch nicht absehbar. Es ist umso erfreulicher, als die Erzeugung erneuerbaren Stroms größtenteils aus Gülle erfolgt.
Gülle fällt ohnehin an und ist anders als beispielsweise Mais keine Konkurrenz zu Nahrungsmittelproduktion, erklärte Bonde weiter. Kleine Anlagen seien auch nachhaltig, weil sie an die Betriebsgröße angepasst sind und sich in den Wertstoffkreislauf eines Hofes einfügen. Durch den vorgeschriebenen Masseanteil der Gülle von mindestens 80 % am gesamten Substrateinsatz würden nur verhältnismäßig geringe Mengen an Energiepflanzen benötigt. Zudem gebe es beim Ausbau dieser Biogasanlagenart noch hohes Wachstumspotenzial.
Nach Schätzungen der staatlichen Biogasberater liege der Anteil der Gülle, die zunächst energetisch verwertet wird, bevor sie als wertvoller Dünger in der Landwirtschaft zum Einsatz kommt, derzeit erst bei rund 15 % der in Baden-Württemberg insgesamt anfallenden Gülle.
Die EEG-Sonderregelung sieht für kleine Hofanlagen mit mindestens 80 Prozent Gülleeinsatz (massebezogen) eine Einspeisevergütung von 25 Cent pro Kilowattstunde vor. Für andere Anlagen liegt die Einspeisevergütung zwischen 14 und 22 Cent pro Kilowattstunde. (ad)