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Sonnleitner: Flächenstilllegung ist doch gar nicht mehr zeitgemäß!

"Die Ziele von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos für die Agrarpolitik von 2014 bis 2020 sind zwar richtig, aber mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu erreichen sein.“ Das erklärte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner in einer ersten Stellungnahme nach Veröffentlichung der Reformpläne durch EU-Kommissar Dacian Ciolos. Besonders ärgerlich sind für Sonnleitner die Vorschläge für eine Flächenstilllegung.

Lesezeit: 3 Minuten

"Die Ziele von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos für die Agrarpolitik von 2014 bis 2020 sind zwar richtig, aber mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu erreichen sein.“ Das erklärte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner in einer ersten Stellungnahme nach Veröffentlichung der Reformpläne durch EU-Kommissar Dacian Ciolos.

 

Besonders ärgerlich sind für Sonnleitner die Vorschläge für eine Flächenstilllegung. Das sei in seinen Augen heute nicht mehr zeitgemäß und gefährde den eingeschlagenen Weg einer wettbewerbsfähigen, ökologischen und sozialen Landwirtschaft, bemängelte er.


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Eine politisch geförderte Stilllegung von 5 bis 6 Mio. ha Ackerflächen in der EU (bzw. 600.000 ha in Deutschland) sei nicht nur ökonomischer Unsinn, sondern auch ökologisch ohne Ziel. Der dadurch ausgelöste Verlust von etwa 30 Mio. t Getreide verschärfe nur die „Teller oder Tank“-Debatte, löse einen zusätzlichen Importsog aus, verschenke wirtschaftliche Leistungskraft im ländlichen Raum und sichere keineswegs die Ziele in der Biodiversität. 
Der DBV unterstütze deswegen nachdrücklich die Agrarumweltprogramme in der zweiten Säule und fordert die Wiedereinführung einer Anreizkomponente.



CC vereinfachen statt auszuweiten


Nicht akzeptabel ist für den DBV auch die Einführung einer pauschalen „Greening-Zahlung“ von 30 % der heutigen Flächenzahlung, wenn eine gleichwertige Vereinfachung bei Cross Compliance unterbleibt. Die EU-Kommission schlage vielmehr das genaue Gegenteil vor, nämlich eine Ausweitung bürokratischer Vorgaben bei Cross Compliance und beim Greening eine starre und bürokratische Vorgaben zur Fruchtartenvielfalt und zur Stilllegung.

 

Sonnleitner fordert stattdessen flexible Wahlmöglichkeiten für den Landwirt. „Bei Cross Compliance muss eine deutliche Entschlackung erfolgen. Ziel der EU-Agrarreform sollte es vorrangig sein, den nunmehr für 2019 zugesagten Übergang zu unbürokratischen Flächenprämien in allen EU-Ländern tatsächlich umzusetzen.“

 

Zum Scheitern verurteilt empfindet der Bauernpräsident den Versuch, den „aktiven Landwirt“ über Umsatzquoten zu definieren. Das sei viel zu bürokratisch. „Das Ziel ist grundsätzlich richtig, es muss aber an der aktiven Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen angesetzt werden“, sagte er.

 

Ablehnung auch beim Punkt Prämienkappung. „Der erneute Versuch, den Direktausgleich unter sozialem Blickwinkel nach der Betriebsgröße zu staffeln (Ober- und Untergrenzen), steht im Widerspruch zum Konzept einer Flächenprämie, führt zu mehr Bürokratie und entsprechenden Verzerrungen zwischen den Landwirten in Europa“, ärgert sich Sonnleitner und spricht sich für eine möglichst weitgehende Entkopplung des Direktausgleichs zur Sicherung wettbewerbsneutraler Marktverhältnisse in Europa aus. 


 

Ebenso lehnt sein Verband eine aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete nach dem System der 8 biophysikalischen Kriterien ab. Die Abgrenzung müsse vielmehr auf Basis des bewährten Indexsystems (LVZ oder EMZ), ergänzt um Gebiete mit einem hohen Dauergrünlandanteil, erfolgen.

 

Unverständnis äußert Sonnleitner zum Entschluss, die Zuckerquoten nach 2015 nicht mehr zu verlängern.
Die Zuckermarktordnung sei doch gerade erst reformiert worden. Zumindest sollte sie daher bis 2020 in Kraft bleiben. (ad)

 

 

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