Die Bundesregierung hat am 16. Juli 2008 einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes beschlossen. Im Entwurf für das neue Gesetz fehlt ein Grundsatz zur Landwirtschaft, der im alten Raumordnungsgesetz von 1997 festgeschrieben war. Diesem Grundsatz nach musste gesichert sein, dass die sich Landwirtschaft als bäuerlich strukturierter, leistungsfähiger Wirtschaftszweig dem Wettbewerb entsprechend entwickeln kann. Zudem gab es die Vorgabe die flächengebundene Landwirtschaft zu schützen und landwirtschaftliche sowie als Wald genutzte Flächen zu erhalten.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Gerd Sonnleitner hat sich wegen des wegfallenden Grundsatzes nun an die für Raumordnung zuständigen Minister gewandt und Korrekturen gefordert. Um auf die verstärkten Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich Ernährungsvorsorge, Bioenergie und Klimawandel auch raumordnerisch angemessen reagieren zu können, müsse dafür ein eigener Grundsatz im neuen Raumordnungsgesetz verankert werden, so Sonnleitner in dem Schreiben. Dieser Grundsatz müsse Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft zwischen Klima-, Landschafts- und Naturschutz auf der einen Seite und wettbewerbsfähiger Produktion für Nahrung und Energie auf der anderen Seite offenhalten. Dazu gehört für Sonnleitner auch, dass die Reduzierung des Flächenverbrauchs noch deutlicher im neuen Raumordungsgesetz verankert werden müsse. Landwirtschaftliche Nutzfläche sei nicht x-beliebig vermehrbar. Im Gegenteil: Sie müsse noch viel mehr geschützt werden, damit die Produktionsgrundlage für die Betriebe erhalten bleibe. Der DBV hat begrüßt, dass sich auch der Agrarausschuss des Bundesrates gegen eine Schwächung der Land- und Forstwirtschaft in der geplanten gesetzlichen Neuregelung ausgesprochen hat. Nun erwartet der DBV, dass sich der Bundesrat am 19. September dieser Auffassung anschließt.