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Fragebögen in der Post

Sozialwahl 2023: Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ stellt sich vor

Im Mai ist Sozialwahl und die SVLFG verschickt derzeit die Fragebögen zur Teilnahme. Auf der Liste 2 treten die Waldbesitzer an, die viele Ungerechtigkeiten und überzogene Beiträge abschaffen wollen.

Lesezeit: 5 Minuten

Waldbesitzer, die in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert sind, können bei der Sozialwahl in diesem Frühjahr die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ wählen. Dafür müssen diese zunächst den Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung ausfüllen, den die SVLFG aktuell verschickt. Die Waldbesitzerverbände wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für mehr Beitragsgerechtigkeit einsetzen.

Wahlprogramm der Waldbesitzerverbände

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Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW) wird bei dieser Sozialwahl mit der Liste 2, bestehend aus fünf Kandidatinnen und dreizehn Kandidaten, antreten, um sich auch in der kommenden Wahlperiode in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die forstwirtschaftlichen Interessen stark zu machen.

Ziel ist eine Anpassung der Beitragsgestaltung, um insbesondere den Kleinprivatwald zu entlasten. Der Wald bringt in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einen überdurchschnittlich hohen Anteil im Grundbeitrag auf, um die Verwaltungskosten und 70 % der Präventionsmaßnahmen zu finanzieren, erklären die Initiatoren. Dabei verursache der Wald kaum Verwaltungskosten, denn es liegt in der Natur der Sache, dass sich im Wald von Jahr zu Jahr im Produktionsverfahren sehr wenig bis gar nichts ändert.

Das ist in der Landwirtschaft ganz anders. Hier unterscheidet die SVLFG zwischen 40 bis 50 Produktionsverfahren, während der Wald lediglich zwei Produktionsverfahren kennt: Den „normalen Wirtschaftswald“ und vertraglich aus der Produktion genommene Flächen.

Unverständnis über FBG Beiträge

Über 80 % der bei der SVLFG versicherten Waldbesitzenden haben weniger als fünf Hektar. Viele davon bewirtschaften ihren Wald nicht selbst, weil sie beispielsweise bei einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Mitglied sind. Dass in diesen Fällen sowohl der Waldbesitzer als auch die FBG Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen müssen, verstehen die wenigsten, so die Macher hinter der Liste 2 weiter.

Als besonders ungerecht werten die Waldbesitzerverbände, dass Kleinprivatwaldbesitzer nicht in den Genuss des Bundeszuschusses kommen. Denn diesen erhalten lediglich fortwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 8 ha und einem Risikobeitrag, der 305 € übersteigt. Ein Betrieb von 8 ha Größe hat so im Umlagejahr 2021 einen Grundbeitrag von 87 € und einen Risikobeitrag von 208 € zu schultern. Knapp 300 € Jahresbeitrag sei aber eine finanziell viel zu hohe Last angesichts der niedrigeren Holzerlöse, die alle paar Jahre von dieser kleinen Waldfläche zu erwarten sind

Dringender Handlungsbedarf

Um mehr Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, ist für die Waldbesitzerverbände eine Absenkung des Mindestgrundbeitrages und ein Rabatt für FBG-Mitglieder ebenso denkbar wie ein komplett neuer Ansatz in der Beitragsgestaltung, der auch die Schwächen des Risikobeitrags ausgleichen muss. Und auch in der Unfallverhütung will sich die AGDW stark machen. Um Waldarbeit noch sicherer zu machen, soll in Zukunft mehr Geld in die Prävention fließen.

Ein besonderes Problem haben die Waldbesitzer, deren Waldbestände von den Kalamitäten der letzten Jahre oft komplett vernichtet wurden. Aus diesen Flächen sind in den kommenden zwei bis drei Jahrzehnten keine Holzerlöse zu erwirtschaften. Nicht nur die Kosten der Wiederbewaldung und der Pflege stellen die betroffenen Betriebe vor schier unlösbare Aufgaben, sondern auch der Berufsgenossenschaftsbeitrag läuft in voller Höhe weiter und verschärft die Notlage nochmals erheblich.

Wahlkampagne setzt auf Mobilisierung

Für den Wahlerfolg der Waldbesitzerverbände ist eine hohe Wahlbeteiligung von entscheidender Bedeutung. Bei der Sozialwahl 2017 haben 17.000 Stimmen gereicht, um zweitstärkste Kraft zu werden, so die AGDW – Die Waldeigentümer weiter. Das seien nicht viele Stimmen in Anbetracht der Tatsache, dass es in der SVLFG 400.000 Versicherte gibt, die ausschließlich Forstflächen bewirtschaften, und nochmals 400.000 land- und forstwirtschaftlich gemischte Betriebe. Von diesen 800.000 Betrieben mit mehr oder weniger Wald werden nicht alle in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte wählen dürfen, aber dennoch eine große Mehrheit.

Weil die Bauernverbände regional mit insgesamt sechs Listen antreten, hat es 2017 nur für drei von 20 Sitzen gereicht. Dieses Ergebnis wollen die Waldbesitzerverbände bei dieser Wahl übertreffen, heißt es.

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So nehmen Waldbesitzer an der Sozialwahl teil

An der Sozialwahl der SVLFG kann teilnehmen, wer am 1. Januar 2023 zu der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gehören zur Gruppe der SofA, wenn sie in ihren Forstunternehmen keine Angestellten außer Familienangehörige beschäftigen. Auch Ehegattinnen und Ehegatten sind, wenn sie im Unternehmen mithelfen, wahlberechtigt. "Forstunternehmen" im Sinne der SVLFG sind im Übrigen alle, die 0,25 ha Wald oder mehr ihr Eigen nennen.

Zur Feststellung der Wahlberechtigung sendet die SVLFG aktuell ihren Versicherten einen Fragebogen zu. Wichtig: Ohne eigenhändige Unterschrift und Angaben zum Geburtsdatum gibt es keine Wahlunterlagen! Besteht eine Zuordnung zur Gruppe der SofA, erhalten die Versicherten die Wahlunterlagen (Wahlausweis und Stimmzettel). Diese müssen bis zum 31. Mai bei der SVLFG, in die vorgesehenen Briefumschläge eingetütet, eingegangen sein.

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Was die Sozialwahl mit der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu tun hat

Waldbesitzer in Deutschland müssen in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert sein. Dabei ist es unerheblich, ob sie ihren Wald selbst bewirtschaften oder jemanden beauftragen. Sie zahlen jährlich einen Beitrag, der die Kosten Verunfallter nach dem Solidarprinzip abdeckt.

Träger der Unfallversicherung ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Wie jede Sozialversicherung hat auch die SVLFG eine Selbstverwaltung. Sie bestimmt über zentrale Belange der Sozialversicherung. Dazu gehören Beitragsgestaltung oder auch Förderung von Prävention zur Unfallvermeidung.

Die SVLFG-Versicherten wählen bei der Sozialwahl die Vertreterversammlung, die wiederum den Vorstand und die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse bestimmt. Anders als in der Gruppe der SofA finden in der Gruppe der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Friedenswahlen statt (d. h. es gibt nicht mehr Kandidaten als Sitze). Dort wird es also nicht zu einer „echten“ Wahl kommen.

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