Seit 2009 gilt für Kapitalerträge privater Anleger die Abgeltungssteuer. Alle Kursgewinne und Dividenden von nach dem 1. Januar 2009 gekauften Aktien müssen mit 25 % versteuert werden \- zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Kursgewinne von Aktien, die bis zum 31. Dezember 2008 gekauft wurden, sind steuerfrei, wenn der Anleger die Aktien länger als ein Jahr in seinem Depot hatte, schreibt das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe. Wer also im Dezember 2008 Aktien gekauft hat und jetzt über einen Verkauf nachdenkt, sollte genau prüfen, ob er nicht die Jahresfrist abwartet, denn sonst muss er unter Umständen Spekulationssteuer zahlen. Aber auch eine andere Konstellation ist denkbar. Wer im Dezember 2008 Aktien kaufte und damit bis heute im Verlustbereich ist, kann sie vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist verkaufen und sich damit einen Verlustvortrag sichern, den er mit eventuellen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen, nicht jedoch mit laufenden Erträgen wie Dividenden oder Zinsen verrechnen kann. Diese Verlustvorträge gelten bis zum Jahr 2013. Verkauft der Anleger hingegen nach dem Ablauf der Spekulationsfrist seine Aktien mit Verlust, so trägt er sie alleine und kann das Finanzamt nicht "beteiligen". Da im alten Steuerrecht das Halbeinkünfteverfahren galt, kann aber nur die Hälfte des alten Spekulationsverlustes verrechnet und auf spätere Jahre vorgetragen werden. Außerdem sollte der Anleger beachten, dass steuerliche Gründe allein nicht ausschlaggebend für Anlageentscheidungen sein dürfen. Wer seiner "Verlustaktie" eine langfristige Erholung zutraut, sollte lieber warten \- zumal die Kursgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei sein werden.
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