Die Politik hat Spielraum, den Bodenmarkt stärker zu regulieren. Wie Prof. Reimund Schmidt-De Caluwe von der Universität Halle vergangene Woche beim 5. Berliner Forum erklärte, wären bestimmte Änderungen des Grundstücksverkehrsgesetzes sowohl verfassungsrechtlich zulässig als auch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Dies gelte für eine restriktivere Grenze der Kaufpreiskontrolle und für Modifikationen im Vorkaufsrecht der Siedlungsunternehmen ebenso wie für eine Reglementierung der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Schmidt-De Caluwe bezeichnete das Grundstücksverkehrsgesetz unter den gegenwärtigen Bedingungen als „nur eingeschränkt tauglich“.
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens zeigte sich entschlossen, von der Länderzuständigkeit im Bodenrecht Gebrauch zu machen. Regelungsvorschläge stellte der CDU-Politiker für den kommenden Winter in Aussicht. Aeikens zufolge ist der Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen der „Schlüssel für die künftige Agrarstruktur in Deutschland“.
Für den Deutschen Bauernverband (DBV) muss nach den Worten seines Vizepräsidenten Werner Schwarz über das Ordnungsrecht der Vorrang aktiver Landwirte vor Investoren sichergestellt werden, die lediglich den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen als eine sichere Anlagemöglichkeit betrachten. Schwarz erteilte zugleich direkten staatlichen Eingriffen in die Preisbildung am Bodenmarkt eine Absage.
Der Vorstandsvorsitzende der Edmund-Rehwinkel-Stiftung, Dr. Horst Reinhard, warnte im Zusammenhang mit der Diskussion um Investoren vor Schwarz-Weiß-Malerei. (AgE)
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