Der Verkauf der Agro Bördegrün mit 3.800 ha Land in Sachsen-Anhalt erhitzt weiter die Gemüter der ortansässigen Landwirte. Wie der MDR berichtet, würde der Verkauf an ihnen vorbeilaufen. (--> zum Video)
"Viele meiner Berufskollegen reagieren mit Unverständnis auf den Verkauf", sagt Uwe Schmidt, Mitglied im Bauernverband dem Sender. "Keinem einzigen Landwirt in unserer Region wurde die Möglichkeit der Anteilsübernahme angeboten. Die Signale, die vom Verkauf des vermeintlichen Vorzeigebetriebes ausgehen, sind für unseren Berufsstand alles andere als förderlich", so der Landwirt.
Käufer sind Landwirt Urban Jülich und GETEC-Chef Dr. Karl Gerhold. Gemeinsam wollen sie auf dem Betrieb Biogas erzeugen. Wie Jülich im Interview mit dem MDR sagte, sei es dabei doch von Vorteil, dass der Rohstoff von den betriebseigenen Flächen nebenan stamme. Ein anderer Investor hätte da sicher ein Rohstoffproblem. Der Unternehmer verweist auf die sicheren Arbeitsplätze und beruhigt, die Nachbarn bräuchten sich keine Sorge um steigende Bodenpreise machen.
Da hat Landwirt Martin Dippe allerdings andere Erfahrungen gemacht. Er berichtet von Kaufpreisen jenseits der 40.000 Euro/ha. Das sei ein Preiskampf, den die Bauern nicht gewinnen könnten. Die Folge sei, dass die Höfe ihren Zugang zu Flächen verlieren, was sie wirtschaftlich abhängt und letztlich die Existenz gefährdet. „Wir Bauern können da nicht mehr mithalten“, sagt Dippe.
Grundstücksverkehrsgesetz dringend nachbessern
Eigentlich soll das Grundstücksverkehrsgesetz genau das verhindern. Der Haken: Es gilt nur, wenn Ackerland direkt verkauft wird. Steht gleich die Firma zum Verkauf, die Eigentümer der Flächen ist, greift kein gesetzlicher Schutz; das Geschäft ist sogar noch grunderwerbssteuerfrei, merkt der MDR an.
Kurt-Henning Klamroth vom Deutschen Bauernbund spricht daher von einer „ungesunden Verteilung des Bodens“. „Damit das Ackerland auch in Deutschland bleibt, muss sofort das Grundstücksverkehrsgesetz novelliert werden“, sagt er. Die Ungerechtigkeit beim Flächenerwerb müsse geschlossen werden. Boden dürfe nicht Spekulationsobjekt für Lobbyisten sein.
Das sieht auch das Landwirtschaftsministerium von Sachsen-Anhalt ein und erklärt: "...dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Kauf von Unternehmen mit dem Vermögensgut Boden Lücken aufweisen. Denn der Anteilsverkauf wird durch das geltende Grundstücksverkehrsrecht nicht erfasst."