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Stallbau: Bleser plädiert für feste Obergrenzen

Die geplante Einschränkung der Privilegierung für die gewerbliche Tierhaltung sorgt weiter für Diskussionen in der Landwirtschaft. Während der DBV strikt gegen eine Änderung von § 35 Baugesetzbuch ist, sieht Staatssekretär Peter Bleser diesen Schritt als unvermeidlich, um die Akzeptanz der Tierhaltung insgesamt nicht zu gefährden. Großanlagen würden von der Bevölkerung abgelehnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die geplante Einschränkung der Privilegierung für die gewerbliche Tierhaltung sorgt weiter für Diskussionen in der Landwirtschaft. Während der DBV strikt gegen eine Änderung von § 35 Baugesetzbuch ist, sieht Staatssekretär Peter Bleser diesen Schritt als unvermeidlich, um die Akzeptanz der Tierhaltung insgesamt nicht zu gefährden.

 

Großanlagen würden von der Bevölkerung abgelehnt. Darauf müsse die Politik reagieren, argumentiert der CDU-Politiker. Entwicklungen wie in der Hennenhaltung müssten im Schweinebereich unbedingt vermieden werden. Die im vorliegenden Entwurf vorgesehene Regelung, die Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen mit der UVP-Pflicht zu verknüpfen, werde in der laufenden Anhörungsphase „noch intensiv diskutiert“, betonte Bleser. Gleichzeitig verwies er auf Vorschläge aus der Landwirtschaft, die Privilegierung gewerblicher Anlagen an feste Obergrenzen zu binden und gewerbliche Stallanlagen mit mehr als 500 Großvieheinheiten (GVE) nicht mehr im Außenbereich zu privilegieren.

 

Der Bauernverband erklärte dagegen bei einer Anhörung vergangene Woche, die Änderung sei „der untaugliche Versuch, Akzeptanzprobleme der Tierhaltung über das Baurecht zu lösen“. Einzig die Einhaltung des strengen gesetzlichen Dünge- und Umweltrecht sei langfristig die tragfähige Lösung. Dazu habe die Verbringensverordnung von 2010 das notwendige Instrumentarium vervollständigt. (AgE)

 

Lesen Sie die ganze Stellungnahme des DBV:

Bauen im Außenbereich: Genehmigung nur für Ställe ohne UVP? (29.3.2012)

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