Die Forderungen nach Abschaffung der Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte tragen offenbar Früchte. Nach dem Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2010, den das Bundesfinanzministerium jetzt vorgelegt hat, soll für Arbeitnehmer, die weniger als 10 200 Euro Arbeitslohn beziehen, ab dem Veranlagungsjahr 2010 keine Steuererklärung mehr abgegeben werden müssen. Gleichzeitig sieht der Entwurf jedoch keine Regelung für das Veranlagungsjahr 2009 vor. Das würde bedeuten, dass für die im letzten Jahr eingesetzten Erntehelfer doch noch Steuererklärungen fällig würden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Regelung. Bislang verursache die Verpflichtung Bürokratiekosten von 20 bis 30 Mio. Euro und zusätzliche Kosten in der Finanzverwaltung. Unverständlich sei jedoch, dass nicht auch 2009 auf die Steuererklärungspflicht verzichtet werde. Dadurch müssten 200 000 Steuererklärungen zusätzlich abgegeben werden. Der DBV will sich für eine pragmatische Lösung einsetzen. Sollte die Bundesregierung noch einlenken und ein entsprechender Kabinettsbeschluss im Mai zustande kommen, könnte die Finanzverwaltung nach Einschätzung des DBV per Erlass angewiesen werden, bereits in diesem Jahr von einer Einkommensteuererklärungspflicht für Saisonarbeiter abzusehen.