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Steuerrückerstattung bei Agrardiesel wird weiter blockiert

Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, hat in einem Brief an deutsche Europa-Abgeordnete nachdrücklich gefordert, dass sich diese für eine unverzügliche Genehmigung der deutschen Agrardieselregelung einsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutschlands Bauern warten bislang vergebens auf die Auszahlung der Steuerrückerstattung beim Agrardiesel für das Jahr 2010. Bereits seit März 2011 ist das Energiesteueränderungsgesetz in Kraft, in dem die gewährte Steuerentlastung für Agrardiesel nun dauerhaft ohne Selbstbehalt und Obergrenze geregelt wurde. Seit Inkrafttreten in Deutschland liegt das Gesetz aber beim zuständigen EU-Kommissariat für Steuern und Zölle zur Notifizierung vor. Die Genehmigung ist aber nach drei Monaten immer noch nicht erfolgt.

 

DBV-Präsident Sonnleitner hat sich nun in einem Brief an den EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Algirdas Šemeta, gewandt. In dem Schreiben macht Sonnleitner deutlich, dass ein noch längeres Warten auf die Auszahlung zu ernsthaften Liquiditätsproblemen bei den Landwirten führen könne. „Zudem entsteht der Eindruck, dass die Auszahlung von Brüssel aus blockiert wird“, schreibt Sonnleitner.

 

 


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Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, hat unterdessen einen Brief an deutsche Europa-Abgeordnete geschrieben, damit diese in Brüssel Druck machen. Das deutsche Energiesteuergesetz sei im März dieses Jahres verabschiedet worden. Auf dieser Rechtsgrundlage basiere die Mineralölsteuererstattung an die deutschen Landwirte. Decker betont, dass diese Regelung in den vergangenen Jahren in Deutschland angewendet wurde und in der Vergangenheit zu keinen innergemeinschaftlichen Wettbewerbsverzerrungen geführt habe.

 

„Auch die aktuelle zur Notifizierung vorliegende Regelung dürfte keine Wettbewerbsverzerrungen auslösen, da die von den deutschen Landwirten zu tragende Mineralölsteuerlast auch nach der Erstattung mit Abstand die Höchste innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist“, so der RLV-Präsident. Insofern dürfte die Genehmigung seitens der Kommission eigentlich nur eine Formalie sein, da diese auch im Rahmen der Konzeption des Gesetzes beteiligt gewesen wäre. (ad)

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