Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

News

Steuerverschärfung für Futtergesellschaften: WLV fordert Schonzeit

„Futtergesellschaften“ sollen das Futtermanagement für die Betriebe unter steuerlich optimalen Bedingungen sicherstellen. Künftig soll für diese Gesellschaften nach dem Willen der Steuerverwaltung NRW für ihre Leistung nicht mehr der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten sondern der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Lesezeit: 1 Minuten

Auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben existieren sogenannte „Futtergesellschaften“. Sie sollen das Futtermanagement für die Betriebe unter steuerlich optimalen Bedingungen sicherstellen. Künftig soll für diese Gesellschaften nach dem Willen der Steuerverwaltung NRW für ihre Leistung nicht mehr der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten sondern der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

 

WLV-Präsident Johannes Röring hat sich deshalb in dieser Woche an Finanzminister Norbert Walter-Borjans gewandt und um Aufschub für die Umsetzung dieser Regelung gebeten. Gleichzeitig forderte er, betroffenen Betrieben Vertrauensschutz für die bisherige Handhabung zu gewähren und die Steuerverschärfung erst ab einem späteren Zeitpunkt anzuwenden, damit die Betriebe Zeit für die Umstellung betrieblicher Abläufe haben.

Die Redaktion empfiehlt

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.