Auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben existieren sogenannte „Futtergesellschaften“. Sie sollen das Futtermanagement für die Betriebe unter steuerlich optimalen Bedingungen sicherstellen. Künftig soll für diese Gesellschaften nach dem Willen der Steuerverwaltung NRW für ihre Leistung nicht mehr der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten sondern der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
WLV-Präsident Johannes Röring hat sich deshalb in dieser Woche an Finanzminister Norbert Walter-Borjans gewandt und um Aufschub für die Umsetzung dieser Regelung gebeten. Gleichzeitig forderte er, betroffenen Betrieben Vertrauensschutz für die bisherige Handhabung zu gewähren und die Steuerverschärfung erst ab einem späteren Zeitpunkt anzuwenden, damit die Betriebe Zeit für die Umstellung betrieblicher Abläufe haben.
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