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Streit um Hühnermastanlage: Landratsamt kontert Kritik der Grünen

Abgeordnete der Grünen-Landtagsfraktion in Bayern haben die Erlaubnis zur umfangreichen Erweiterung einer Geflügelmastanlage im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach scharf kritisiert. Das Landratsamt Pfaffenhofen hatte am 11.

Lesezeit: 3 Minuten

Abgeordnete der Grünen-Landtagsfraktion in Bayern haben die Erlaubnis zur umfangreichen Erweiterung einer Geflügelmastanlage im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach scharf kritisiert. Das Landratsamt Pfaffenhofen hatte am 11. Juli dem Antragssteller die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, bestehende Stallungen zu ändern sowie zwei neue Hähnchenmastställe zu errichten und mit einem Gesamttierbestand von 144 600 Masthähnchenplätzen zu betreiben.


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Die Grünenpolitiker monierten, dass dies gegen den Willen der Gemeinde Wolnzach und ihrer Bewohner geschehe und eine laufende Petition an den Bayerischen Landtag ignoriert wurde. „Dieses Vorgehen ist dreist und undemokratisch“, rügte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Rosi Steinberger, das Landratsamt Pfaffenhofen.


Genehmigung liegt vor!


Das Landratsamt Pfaffenhofen teilte am 11. Juli mit: "Die Antragsteller erhalten mit dem Bescheid die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die bestehenden Stallungen zu ändern sowie zwei neue Hähnchenmastställe zu errichten und zu betreiben mit einem Gesamttierbestand von 144.600 Masthähnchenplätzen. Durch die öffentliche Zustellung wird mit dem Ende der Auslegungsfrist am 26.07.2017 die Rechtsbehelfsfrist sowohl den Einwendern gegenüber als auch den Personen gegenüber zum Laufen gebracht, die keine Einwendungen erhoben haben. Danach kann innerhalb eines Monats Klage gegen den Bescheid erhoben werden.



Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde mit zahlreichen Nebenbestimmungen, insbesondere zum Baurecht, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zum anlagenbezogenen Gewässerschutz, zum Schutz der Arbeitnehmer, zum Bodenschutz und zum Naturschutz versehen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Einwirkungsbereich der Anlage schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und für die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden.



Da alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden können, hatten die Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung."


Landrat weist Vorwürfe der Grünen strikt zurück


Landrat Anton Westner weist die Krititk der Grünen an der Genehmigung der Hähnchenmastanlage in Eschelbach entschieden zurück. Beim Planfeststellungsverfahrens sei alles nach „Gesetz und Recht“ gelaufen, stellte Westner am 13. Juli klar. Grundlage für das Verwaltungshandeln seien das Bundesimmissionsschutzgesetz und weitere Vorschriften gewesen.


„Das Landratsamt hat nach rechtstaatlichen Grundsätzen gehandelt und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beachtet. Der Genehmigungsantrag war nach umfassender Prüfung entscheidungsreif“. Die im Gesetz vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen seien erfüllt gewesen.


Es handele sich um eine gebundene Entscheidung, einen Ermessensspielraum oder gar eine Möglichkeit der Berücksichtigung der politischen Willensbildung habe die Behörde nicht gehabt, äußerte sich der amtierende Landrat.


Da alle Voraussetzungen geprüft waren und entscheidungsreif vorlagen, sei kein Grund ersichtlich gewesen, die Angelegenheit nicht zu entscheiden. „Ein Hinausschieben wäre rechtwidrig und wir würden uns angreifbar und eventuell sogar schadensersatzpflichtig machen“, betonte der Behördenchef.


Ein Verfahren sei zum Abschluss zu bringen, wenn alle entscheidungsrelevanten Themen und Fragestellungen geklärt und die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind“, weist der Stellvertreter des Landrats Anton Westner die Kritik der Landtagsgrünen mit Nachdruck zurück.


Für Kritik an der Massentierhaltung sei das Landratsamt der falsche Adressat. Wenn die „große Politik“ derartige Anlagen nicht wolle, müsse sie im Rahmen eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens das geltende Recht ändern und den politischen Willen zur Geltung bringen. Einer Verwaltungsbehörde, auch einem Landrat, stehe dies nicht zu.


Im Übrigen habe das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm alle Anfragen des Petitionsausschusses, beantwortet und die angeforderten Unterlagen weitergeleitet. Dem Wunsch des Ausschusses auf Informationen sei zu jeder Zeit entsprochen worden, verlautet es aus dem Landratsamt. Man könne die Vorwürfe insofern „nicht nachvollziehen“.

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