Die Suche nach einem Kompromiss zur Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) gestaltet sich offenbar schwieriger als zwischenzeitlich vermutet. Überraschend hat sich jetzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gegen die von der Koalition beschlossene Zweckbindung der von den Betrieben gelieferten Daten zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gestellt.
Das strikte Weitergabeverbot der Daten stehe im Widerspruch zu Ansprüchen von Bürgern auf Informationszugang beispielsweise nach dem Verbraucherinformationsgesetz, so Schaar in einem Schreiben an die Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen und den CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl.
Der Bundesbeauftragte argumentiert, die Regelungen der Arzneimittelrechsnovelle seien auf mehr Transparenz ausgelegt. Es sei daher sinnwidrig, „diese Transparenzvorschriften sogleich durch ein striktes Weitergabeverbot für die erhobenen Daten wieder zurückzunehmen“. Schaar appelliert daher an die Ausschussvorsitzenden die entsprechenden Regelungen im Gesetz nicht zu beschließen.
Die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan, wies die Kritik des Datenschutzbeauftragten inzwischen als nicht nachvollziehbar zurück.
Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes als Ziel
„Informationsfreiheit hat Grenzen und darf nicht als Instrument missbraucht werden, jemanden an den Pranger zu stellen“, warnte die FDP-Politikerin. Ihrer Auffassung nach muss der Vertrauensschutz für die schweinehaltenden Betriebe gewahrt bleiben. Beim AMG gehe es nicht in erster Linie um Transparenz, sondern um Gesundheitsvorsorge. Die Behandlung von Infektionskrankheiten, die durch Bakterien verursacht würden, die gegen Antibiotika resistent seien, stelle ein erhebliches Problem der Gesundheitsvorsorge dar, erläuterte Happach-Kasan. Deswegen habe die Koalition im Bundestag das AMG beschlossen, das jetzt im Vermittlungsausschuss beraten werde.
Die Novelle beschäftige sich ausschließlich mit Antibiotika, nicht allgemein mit Medikamenten. Ziel des Gesetzes sei es, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu mindern. Es gehe darum, mit Hilfe einer Dokumentationspflicht die Betriebe herauszufinden, die im Vergleich zu anderen Betrieben einen höheren Bedarf an Antibiotika haben.
Diese Betriebe seien anschließend zu Managementmaßnahmen wie zum Beispiel der Verbesserung der Hygiene zu verpflichten, damit sie in Zukunft in der Mast mit weniger Antibiotika auskommen könnten. Daher sei die Interpretation Schaars falsch, die Novelle verfolge das Ziel, Defizite in der Transparenz abzubauen. (AgE/ad)
vgl.:
QS legt Daten zu Antibiotikaeinsatz vor (24.5.2013)
Amtstierärzte fordern zentrale Antibiotika-Datenbank (22.4.2013)
Kompromisssuche zur Arzneimittelrechtsnovelle (22.4.2013)