Trotz der abermaligen Überarbeitung ihres Kompromissentwurfs erhielt die amtierende slowenische EU-Ratspräsidentschaft vergangene Woche im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) erneut nicht die notwendige Unterstützung. Konkret schlug Slowenien vor, krebserregende und die Fortpflanzungsorgane schädigende Stoffe der Kategorie I und II sowie den Hormonhaushalt störende Substanzen nur mehr dann zuzulassen, wenn deren Rückstände unter realistischen Bedingungen die Nachweisgrenze unterschreiten. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Substanz für die Bekämpfung einer Pflanzenkrankheit unverzichtbar ist, soll sie für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren auch dann genehmigt werden können, wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllt. Großbritannien, Italien, Irland, Tschechien und Malta warfen der EU-Ratspräsidentschaft vor, den im vorherigen Kompromissentwurf enthaltenen risikobasierten Ansatz durch einen gefahrenbezogenen Ansatz zu ersetzen. Deutschland, Frankreich und weitere Mitgliedstaaten stießen sich an den gewählten Formulierungen. Während die Bundesrepublik die Passage zu den Rückständen als zu vage kritisierte, äußerte Frankreich die Befürchtung, dass die fünfjährige Übergangszeit der Nutzung gesundheitsgefährdender Substanzen Tür und Tor öffne. Die EU-Kommission stimmte dem Papier zu. Am Mittwoch dieser Woche wird Slowenien ein weiteres Mal versuchen, die Meinungsverschiedenheiten zu überbrücken. Das ist die letzte Chance, damit die EU-Agrarminister bei ihrem Treffen am 23. und 24. Juni das Dossier verabschieden können.
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