Ein Expertengremium der EU-Länder hat am Mittwoch in Brüssel strengere Produktionsrichtlinien zur Vermeidung von Acrylamid beschlossen. Der Vorschlag einer neuen EU-Verordnung wurde angenommen. Nun läuft eine dreimonatige Einspruchsfrist, bevor die EU-Kommission die Vorlage endgültig annimmt. Im Frühjahr 2019 könnte die Verordnung dann in Kraft treten.
Das umstrittene Acrylamid findet sich in kleinen Mengen fast überall in Geröstetem, Gebackenem und Frittiertem. Es steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Die neue Regelung betrifft etwa die Verarbeitung von Kartoffeln, aber auch das Backen von Keksen - allerdings nur bei professionellen Herstellern.
Die Brüsseler Behörde macht den Nahrungsmittelherstellern nun genaue Vorgaben für die Verarbeitung. Denn es gibt kleine Stellschrauben, um die Entstehung von Acrylamid zu drosseln: weniger Zucker im Rohprodukt, möglichst wenig Hitze, möglichst geringe Bräunung. So will die Kommission unter anderem, dass Kartoffelsorten mit wenig Stärke verarbeitet werden und dass durch Einweichen oder Blanchieren die Stärke vor dem Frittieren ausgewaschen wird, dass mit möglichst niedrigen Temperaturen gegart und Fritten oder Brot nur so stark gebräunt werden wie eben nötig, erklärt die dpa.
Bei Produkten zum Selberbacken sollen Verbraucher eine genaue Anleitung bekommen, um auch zu Hause Risiken zu vermeiden. Bräunungstabellen etwa bei Ofen-Fritten sollen einen Maßstab bieten, wie etwa ein Aufbackbrötchen aussehen soll.
Kritik
Der europäische Verbraucherverband BEUC vermisst bei der Regelung jedoch "rechtlich verbindliche Obergrenzen" für Acrylamid. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichten wahrscheinlich nicht aus, um die "Werte dieses schädlichen Inhaltstoffs im Essen" zu senken, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband nannte die Verordnung unverhältnismäßig, überflüssig und bürokratisch. Statt Betriebe mit Auflagen zu überziehen, sollte die Öffentlichkeit aufgeklärt werden, forderte der Verband.