"So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" Mit diesem Spruch wirbt die Molkerei Ehrmann für den Fruchtquark "Monsterbacke". Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält diese Aussage jedoch für irreführend und hat geklagt. Der Bundesgerichtshof wird nun am 20. September darüber entscheiden.
Laut den Klägern enthält der Fruchtquark im Vergleich zu Milch fast dreimal mehr Zucker. Dies sei ein "erheblicher Nachteil gerade bei der Ernährung von Kindern", so die Anwältin der Wettbewerbsschützer letzte Woche vor dem Bundesgerichtshof. Die Ehrmann-Anwältin hielt dagegen: "Der durchschnittliche Verbraucher weiß, dass Früchte Zucker enthalten und dass deshalb ein Fruchtquark mehr Zucker enthält als Milch, die aus der Kuh kommt und keine Früchte enthält." Wie der I. Zivilsenat nun mitteilt, werden sich die Richter nun genauer mit der Aussage beschäftigen.
Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hatte 2011 einer Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale stattgegeben, woraufhin die Molkerei geklagt hatte. (ad)