Das Ergebnis dieser Arbeit bringt im Vergleich mit anderen Anbietern nicht die erhoffte preisgünstigere Leistung, erklärt der Verband. Häufig werde der vermeintlich günstige Betrag sofort bar abkassiert; die Quittung enthalte keine Anschrift der Ausführenden, sondern lediglich eine Handynummer. Falls während der Gewährleistungsfrist Reklamationen auftreten, habe man praktisch keine Chance, seine Ansprüche geltend zu machen. Denn selten falle die Arbeit zur Zufriedenheit aus. Auch das bei Haustürgeschäften eingeräumte Widerrufsrecht könne ohne ladungsfähige Anschrift nicht ausgeübt werden.
Für Arbeiten an Haus und Grundstück sollten Festpreisangebote von mehreren Firmen eingeholt und verglichen werden, lautet der Rat.