Ab dem heutigen Donnerstag (9. April) können Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei sowie für Forstbetriebe bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) die Corona-Soforthilfen beantragen. Laut Thüringens Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff ist eine Soforthilfe bis zu 30.000 Euro pro Betrieb möglich.
"Die Soforthilfe ist nach der Anzahl der Beschäftigten im antragstellenden Unternehmen gestaffelt. „Mit Beihilfen zwischen 9.000 und 30.000 Euro für Soloselbstständige bis hin zu Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eröffnen wir den meisten Unternehmen die unbürokratische Möglichkeit, Rechnungen und Zahlungsverpflichtungen der nächsten drei Monate trotz fehlender Einnahmen bezahlen zu können“, sagte Hoff.
Die Auszahlung soll nach Ostern starten. Das Landwirtschaftsministerium rechnet damit, dass etwa 12 Mio. Euro an Soforthilfen beantragt werden. Dafür stehen 9 Mio. Euro aus dem Hilfsprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Soloselbständige bereit, das vergangene Woche bestätigt wurde. Weitere 3 Mio. Euro der Soforthilfen stammen aus Landesmitteln.
Nach Einschätzungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betrifft die Corona-Krise vor allem direktvermarktende Unternehmen, pferdehaltende Betriebe mit der Ausrichtung auf Reit- und Fahrsport sowie Betriebe mit einer starken Ausrichtung auf Saison- und Regelarbeitskräfte.
Die Antragstellung muss bis zum 31.05.2020 erfolgen und die Auszahlungen werden bis zum 31.07.2020 abgeschlossen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, Unternehmen der Forstwirtschaft sowie Unternehmen der Aquakultur und Teichwirtschaft, die im Haupterwerb arbeiten, ihren Betriebssitz in Thüringen haben und in Folge des Ausbruchs von COVID-19 in Schwierigkeiten geraten sind.