Die Futternutzung von Brachen muss im Zeitraum 1. bis 15. Juli 2022 formlos schriftlich im Agrarförderzentrum angezeigt werden. Das betrifft Betriebe, die Anbaudiversifizierung nach Greeningauflagen erfüllen und ökologische Vorrangflächen bereitstellen müssen.
Die Anzeige ist wichtig, damit im Kontrollverfahren die Futternutzung nicht zum Nachteil der Landwirte beurteilt wird, schreibt das Ministerium in einer Mitteilung.
Das Bundesagrarministerium hat im April 2022 Brachen, Zwischenfrüchte und Untersaaten, die als ökologische Vorrangflächen bereitgestellt werden, für eine Futternutzung freigegeben. Brachen mit Honigpflanzen fallen nicht darunter. Mit dieser Freigabe sollen die Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Landwirtschaft begrenzt werden.
Die Opposition im Bundestag, Länderagrarminister von SPD, Union, FDP und der Linken sowie der Deutsche Bauernverband (DBV) hatten wiederholt an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir appelliert, die Vorrangflächen vollständig freizugeben, also beispielsweise auch für den Anbau von Mais und Sonnenblumen, erinnert AgE. Der Grünen-Politiker hatte dies aber mit Hinweis auf den Artenschutz abgelehnt.