„Wir wollen, dass die Bauern in ganz Thüringen ihre Tiere sachgerecht schlachten und hochwertig zerlegen und weiterverarbeiten können. Deshalb haben wir die Schlachthofstudie in Auftrag gegeben, um die Situation im Land zu analysieren und die im Koalitionsvertrag angestrebte Stärkung der regionalen Schlachtung zu erreichen“, sagte Landwirtschaftsministerin Birgit Keller vergangenen Donnerstag nach einem Fachgespräch der Akteure in Altengönna bei Jena. Staatssekretär Dr. Klaus Sühl hatte dort nach der Vorstellung der Studie mit den Vertretern von Schlachtstätten und Fleischerzeugern über mögliche Lösungsansätze diskutiert.
Die Studie erfasst und analysiert die Situation der Schlachtstätten in Thüringen nach der Schließung der Schlachthöfe in Jena und Nohra bei Weimar. Insgesamt erfasst die Studie eine umfangreiche Struktur an Schlachtstätten in Thüringen, die aus insgesamt 107 Schlachtbetrieben besteht. Darüber hinaus wurden die Schlachtstätten in einem 100 km Radius in den an Thüringen angrenzenden Landkreisen benachbarter Bundesländer erfasst. Damit allein erhöht die Studie bereits den Informationsstand aller Beteiligten über mögliche Partner und deren Qualifikationen.
Die jetzt entstandene Zusammenarbeit aus Tierhaltern und Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben will das Landwirtschaftsministerium mit weiteren Fachgesprächen auch künftig unterstützen. Es sei für alle Seiten ein Gewinn, wenn die Zusammenarbeit der Tierhalterverbänden, Schlachtbetrieben, Thüringer Landgesellschaft (ThLG) und Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) intensiviert wird und bestehende regionale Kooperation weiter ausgebaut werden. Dr. Klaus Sühl verdeutlichte: „Nutzen Sie Ihre Stärken und schaffen Sie regionale Wertschöpfungsketten. Regionale Vertriebswege können den Absatz über die monopolisierten Schlachtstätten und den Lebensmitteleinzelhandel ergänzen und Alternativen schaffen.“
Das Landwirtschaftsministerium verwies bei möglichen Investitionen in die Betriebe und Bildung von Kooperationen auf die Möglichkeit der Unterstützung durch Fördermittel. Darüber hinaus sind auch Schulungen und Weiterbildungen in denen spezielles Wissen zum Aufbau und Erhalt einer regionalen Schlachtung vermittelt wird auf Antrag förderfähig.