Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat den von der SuedLink-Stromtrasse betroffenen Gemeinden in Südwestthüringen die Unterstützung der Landesregierung zugesichert. „Die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den Landkreisen, Gemeinden und Kommunen dafür ein, dass der Schutz von Natur und Landschaft ausreichend berücksichtigt wird. Im Moment sehen wir das nicht. Gegenwärtig drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass die Antragsunterlagen den Anforderungen nur unzureichend genügen“, sagte die Ministerin in Zella.
Zugleich rief sie die betroffenen Akteure auf, ihre Mitwirkungsrechte im Planungsprozess zu nutzen. Dazu müssten die Unterlagen des Netzbetreibers kritisch geprüft und fachliche sowie rechtliche Bedenken deutlich formuliert werden. Noch sei der Trassenverlauf durch Thüringen zu verhindern.
Zum Schutz des BR Rhön überarbeitet das Thüringer Umweltministerium die derzeit gültige Verordnung über das Reservat. Hier soll ein Verbot für den Neubau von Stromleitungen über 110 kV aufgenommen werden. Diese neue Regelung würde den bislang vorliegenden Korridorvarianten entgegenstehen.
Alternativen Trassenverlauf vorgelegt
Bei der ersten Antragskonferenz zum Erdkabelvorhaben SuedLink hat das Land nun am Dienstag in Ilmenau einen alternativen Trassenverlauf eingebracht. „Die vorliegenden Planungen der Bundesnetzagentur widersprechen dem von der Bundesregierung selbst eingeführten Gebot der Geradlinigkeit“, sagt Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller.
„Das Gebot der Gradlinigkeit bedeutet eine Orientierung an den Luftlinien zwischen den Anfangspunkten Wilster und Brunsbüttel (in der Nähe von Hamburg) und den Endpunkten in Großgartach bei Heilbronn (Baden-Württemberg) und Grafenrheinfeld (Bayern). Demnach dürfte das Erdkabel gar nicht durch Thüringen verlaufen. Wir werden deshalb ein zusätzliches Erdkabelkorridornetz in das Verfahren einbringen. Dieses wird sich im Gegensatz zu den bisherigen Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW tatsächlich an der Luftlinie nach Großgartach orientieren. Damit wird eine übermäßige Fokussierung auf Thüringen vermieden.“
Bei der Antragskonferenz in Ilmenau wird der Abschnitt zwischen Gerstungen und Grafenrheinfeld besprochen. Im Ergebnis legt die Bundesnetzagentur Untersuchungsraum und Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung, also für die raumordnerische Beurteilung und für die Strategische Umweltprüfung der möglichen Trassenkorridore fest.
Weitere Antragskonferenzen folgen in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Die Antragkonferenz für den Nordthüringer Abschnitt findet am 30. Mai 2017 in Gotha statt. Vertreter der Landesbehörden werden an den Antragskonferenzen in Thüringen teilnehmen und dafür sorgen, dass die Interessen Thüringens Eingang in das förmliche Verfahren finden. Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt, die Stellungnahme zum SuedLink in Ihrer Kabinettsitzung am 16. Mai 2017 zu beschließen, der Bundesnetzagentur zuzuleiten und sie zu veröffentlichen.