Mit Blick auf die Approbation von Veterinären drängt der Bundesrat auf eine praktische Ausbildung zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Rind und Schwein. Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärzten stimmte die Länderkammer am vergangenen Freitag nur unter der Maßgabe zu, dass von dem schon sehr stark reduzierten Schlachthofpraktikum von 100 Stunden mindestens 70 Stunden in einem Schlachthof mit der Tierart Rind oder Schwein abzuleisten sind.
Gleichzeitig begrüßte der Bundesrat ausdrücklich, dass die Ausbildungsforderung von zwei Tierarten wegfalle, da dies für die Beteiligten eine erhebliche Entlastung darstelle. Die praktischen Aspekte der Schlachttier- und Fleischuntersuchung könnten bei Rind oder Schwein beispielhaft für die jeweils andere Tierart geübt werden. Sie könnten infolge der erheblichen Unterschiede bei einem Praktikum auf einem Schlachtbetrieb für Geflügel jedoch nicht beispielhaft geübt werden.
Insbesondere sei die Lebenduntersuchung hier anders geregelt; die Fleischuntersuchung erfolge rein visuell. Auch sei die spätere Bedeutung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Geflügel erheblich geringer, erklärte die Länderkammer zur Begründung.
Generell werden mit der Verordnungsnovelle die Regelungen zur tierärztlichen Mindestausbildung so angepasst, dass diese die Grundlage für die automatische Anerkennung der tierärztlichen Ausbildungen innerhalb der Europäischen Union bilden. Dabei handelt es sich dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge im Wesentlichen um die Einbeziehung der Mindestausbildungsinhalte in die Ausbildungsziele der geltenden Verordnung, des einschlägigen EU-Rechts sowie der Auswirkungen der Arzneimittelgabe auf die Umwelt in Ausbildung und Prüfung, der Präventivmedizin und der Möglichkeiten zur schmerzlosen Tötung von Tieren in den Querschnittsunterricht. Eingeführt wird unter anderem auch die Möglichkeit für EU-Bürger, Unterlagen im Approbationsverfahren auch elektronisch einreichen zu können. Dies soll auch für Inländer gelten.