Demnach sollen zukünftig der Verkauf und die Verwendung von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen in Deutschland nur noch erlaubt sein, wenn die Geräte zuvor zugelassen wurden. Das teilt der DBV mit und äußert zugleich größtes Unverständnis über diesen Vorschlag, da ein Tierschutz-TÜV nicht mehr Tierschutz und Rechtsicherheit für die Landwirte schaffe, dagegen aber zu höherem Bürokratieaufwand für die Wirtschaft führe. Entgegen der Ankündigung, Bürokratie abzubauen und EU-Recht nur noch 1:1 umzusetzen, würden nun einseitig nationale Vorschriften erlassen, die in anderen EU-Ländern nicht einmal angedacht seien. Mit dem Tierschutz-TÜV würden sogar Neuentwicklungen gehemmt, da gerade die mittelständisch geprägten Gerätehersteller das langwierige und kostenträchtige Zulassungsverfahren scheuen würden, ist sich der Verband sicher. Völlig inakzeptabel sei auch, dass der Gesetzentwurf eine Befristung bei der Zulassung ermögliche und bereits installierte Haltungseinrichtungen nicht vom Geltungsbereich ausgeschlossen würden. Dies führe zu erheblichen Kosten und Rechtsunsicherheiten für die Bauern. (26.10.07)
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