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top agrar-Leser lehnen Prämienveröffentlichung im Internet ab

In Sachen Veröffentlichung von Prämien im Internet gibt es weiterhin keine klare Linie. Die Politik sagt, ihr seien die Hände gebunden. Die juristischen Grundlagen für eine Aussetzung der Veröffentlichung reichten derzeit nicht aus. Geltendes Recht müsse eingehalten werden. Andernfalls drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.

Lesezeit: 1 Minuten

In Sachen Veröffentlichung von Prämien im Internet gibt es weiterhin keine klare Linie. Die Politik sagt, ihr seien die Hände gebunden. Die juristischen Grundlagen für eine Aussetzung der Veröffentlichung reichten derzeit nicht aus. Geltendes Recht müsse eingehalten werden. Andernfalls drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Gleichzeitig hatte aber ein Landwirt vor dem Verwaltungsgericht Aachen bis zur endgültigen Klärung Recht bekommen. Seine Adresse musste die Bundesanstalt für Landwirtschaft wieder löschen. So hatte auch im Februar das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt. Vor wenigen Tagen ist allerdings ein Landwirt aus vor dem Verwaltungsgericht Minden mit genau dem gleichen Antrag gescheitert. Seine Angaben zu Wohnort, Name und Prämienhöhe bleiben online. Der Landwirt habe mit der Unterschrift unter dem Antrag der Veröffentlichung zugestimmt. Am 30. April ergänzt die Bundesanstalt die Internetseite nun um die Angaben zur Betriebsprämie. Damit tauchen auch alle Landwirte im Internet auf, die bei den bisherigen Angaben "verschont" geblieben waren. In unserer Online-Umfrage vergangene Woche wollten wir von Ihnen wissen, wie Sie dazu stehen. 731 Leser haben abgestimmt:


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