Europa und die USA wollen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Handels-Barrieren radikal abbauen, um den Warenaustausch anzukurbeln. Das soll Wachstumsimpulse bringen und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
In der Bevölkerung ist dies bislang kaum angekommen. Viele Bürger fragen sich, ob die deutschen und europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards in Gefahr sind. Mitte Oktober demonstrierten mehr als 150 000 Menschen in Berlin gegen TTIP. Zur Demonstration hatten u.a. Gewerkschaften, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände aufgerufen.
Aus Sicht der Landwirtschaft sind vier Punkte sehr wichtig.
1. Zölle:
Die Agrar-Zölle spielen zwar nicht mehr die entscheidende Rolle (siehe Übersicht). Dennoch werden zurzeit vor allem Milchprodukte und Fleisch noch mit hohen Zöllen belegt, um diese Produktionsbereiche vor Einfuhren aus den USA zu schützen.
Bei den Verhandlung geht es auch darum, ob besonders sensible Produkte (Rind- und Geflügelfleisch, einige Milchprodukte, Zucker) weiterhin über Zölle, Zollquoten oder längere Übergangsfristen geschützt werden können. Der Berufsstand fordert das nachdrücklich und auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist im Prinzip dafür.
Vor allem bei Fleisch und Milchprodukten sind die EU-Zollsätze deutlich höher als die der USA. Wenn es ein Freihandelsabkommen gibt, ist das Vergangenheit. Andere Aspekte des Abkommens sind aber noch wichtiger.
2. Schutz spezieller Produkte:
Darüber hinaus wollen die Europäer auch einige Produkte mit geografischen Ursprungsbezeichnungen schützen. Dazu zählen z. B. Nürnberger Bratwurst, oder der Westfälische Knochenschinken. Diese sollen die USA erst gar nicht herstellen dürfen, heißt es.
3. Standards:
Das ist mit der umstrittenste Bereich von TTIP. EU und USA haben eine völlig unterschiedliche Grundphilosophie beim Verbraucherschutz. Die Amerikaner setzen sehr stark auf wissenschaftliche Standards und Produktsicherheit. Ihr Ansatz ist ein nachsorgender. Die Behörden müssen nachweisen, dass ein Lebensmittel oder Rohstoff schädlich ist. Können sie das nicht, erfolgt eine Zulassung.
Im EU-Recht spielt dagegen der Vorsorgecharakter und die Prozesssicherheit die entscheidende Rolle. Es geht aber auch um die Akzeptanz der Bevölkerung. Im EU-Gentechnikrecht wird dieser Grundsatz besonders deutlich.
Beide Seiten haben angekündigt, dass ihre Positionen nicht verhandelbar sind. Kompromisse werden also schwierig.
4. Investorenschutz:
In vielen Handelsabkommen gibt es Investorenschutz-Regelungen, die den Unternehmern Rechtssicherheit geben sollen, dabei aber z. T. die staatliche Gerichtsbarkeit aushebeln. Problematisch sind insbesondere private Schiedsgerichte, die nicht öffentlich arbeiten, nicht mit unabhängigen Richtern besetzt sind und die keine Berufungsinstanz haben. Deshalb hat die EU jetzt unabhängige Handelsgerichtshöfe mit Berufsrichtern, öffentlichen Verfahren und der Möglichkeit zur Berufung vorgeschlagen.