Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) müssen überbetriebliche wasserwirtschaftliche Investitionen weiterhin gefördert werden können. Das fordert der DBV zusammen mit anderen Verbänden in einem Positionspapier.
Die zurückgehenden Niederschlagsmengen während der Vegetationszeit, der Schutz des Grundwassers und der sparsame Umgang mit der Ressource Wasser erforderten mehr als bisher, die landwirtschaftliche Feldberegnung gemeinschaftlich zu organisieren. Besonders in Regionen mit hohen Anteilen von Kartoffeln, Gemüse und Obst bestehe dieser zunehmende Bedarf, heißt es darin.
Derzeit werden Fördergrundsätze und Einzelmaßnahmen der GAK von Bund und Ländern mit dem Ziel diskutiert, bis Mitte Dezember 2012 eine Priorisierung und Weiterentwicklung aller bisher angebotenen Maßnahmen vorzunehmen, erklärt der Verband weiter. Dazu gehören auch die „Grundsätze für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen“. Die darunter fallenden Einzelmaßnahmen "Überbetriebliche Beregnungsinvestitionen" und "Wasserspeicherung" – einschließlich gemeinschaftlicher Investitionen von Weidetränkverbänden, mit denen der Weidegang von Rindvieh in Mittelgebirgslagen sichergestellt wird – sollen nach BMELV-Vorstellungen gestrichen werden, teilt der DBV mit.
Auch wenn in den vergangenen zehn Jahren nur sechs Bundesländer diese Maßnahme in Anspruch genommen hätten, ist die Beibehaltung der Förderung im Rahmen der GAK nach Ansicht der Verbände zukunftsorientiert. In dem Positionspapier geben sie ihrer Forderung zusätzlichen Nachdruck, indem sie auch auf die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ebenso hinweisen wie auf die wachsenden Verbraucheranforderungen an frische und qualitativ hochwertige Produkte aus der Region. (ad)