Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

News

Überprüfen Sie Ihre Altversicherungen

Worauf Landwirte bei ihren Versicherungen achten sollten und was die schlimmsten Versicherungssünden sind, hat kürzlich Martin Röttgermann vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband bei einem Infoabend erklärt.

Lesezeit: 3 Minuten

Zunächst nahm der Versicherungsfachmann den anwesenden Landwirten die Angst davor, Altverträge zu ändern. Denn die Prämien sind laut Röttgermann deutlich gesunken, wie etwa bei der Feuerversicherung von rund 1,80 Euro/1 000 Euro Versicherungssumme auf rund 0,80 Euro ohne Strohlagerung und 1,10 Euro mit Strohlagerung. Zudem sind die Deckungskonzepte verbessert worden. So sind heute die Auf- und Abräumkosten nach einem Brand kostenlos mitversichert, während dies in älteren Verträgen 4 Promille der Deckungssumme kostet. Überspannungsschäden sind in den Altverträgen der meisten Versicherer nicht abgedeckt. Das kann sehr teuer werden, wenn aufgrund z.B. die Lüftung ausfällt und die Schweine verenden.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Auf folgende Schwachstellen machte der WLV-Berater außerdem aufmerksam:


Sämtliche Versicherungen sollten bei einem oder zwei Anbietern gebündelt werden. So wird der Verhandlungsspielraum größer und bei wiederholten Schadensfällen ist die Gefahr einer Kündigung geringer. Verträge über Verwandte oder Bekannte decken meist nicht alle wichtigen Risiken des Betriebes ab und sind häufig überteuert. Bei der Gebäudeversicherung gehört das fest eingebaute Inventar wie Fütterung, Lüftung oder Melkanlage in die Objektbeschreibung, damit es im Schadensfall zum Neuwert ersetzt wird. Die großen, unkalkulierbaren Risiken müssen ausreichend hoch versichert werden. Am wichtigsten sind Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ). Durch Eigenbeteiligung sinkt die Prämie, aber ein existenzieller Schaden ist versichert. Eine Eigenbeteiligung spart beim Rechtsschutz bis zu 40 % der Prämie. Bei der Sturmversicherung reduziert eine Selbstbeteiligung von 2 000 Euro den Betrag um die Hälfte. Beim Selbstbehalt von 5 000 Euro zahlt man nur noch 15 % des normalen Betrags. Zur Feuerversicherung gehört heute unbedingt eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Wer vor einer Baumaßnahme mit dem Versicherer spricht, kann eine kostenlose Feuerrohbauversicherung aushandeln. Die Sicherheitsvorschriften der Versicherer sind meist klein gedruckt, sollten aber unbedingt gelesen werden. Denn hier stehen die Bedingungen, in denen die Versicherung im Schadensfall zahlt. Wie steht es um die Vorschriften bei der Lagerung von Stroh und Kaminholz?


Kaminholz darf am Gebäude lagern. Anders Stroh, wenn bei der Feuerversicherung "ohne Strohlagerung" vereinbart ist. Dann muss ein Abstand von 25 m zu festen Gebäuden eingehalten werden, zu "weichen" Gebäuden (Holz/Onduline) sogar 50 m. Nur der Bedarf für maximal 2 Tage darf im Stall gelagert werden \- ein Großballen ist da in den meisten Fällen deutlich zu viel.


Wird nach der Ernte der letzte Ballenwagen in die Maschinenhalle oder unter das Vordach gefahren, erlischt der Versicherungsschutz für das komplette Gebäude im Brandfall. Anderslautende mündliche Zusagen des Vertreters sind im Schadensfall nichts wert, so Röttgermann, abschließend.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.