Zunächst nahm der Versicherungsfachmann den anwesenden Landwirten die Angst davor, Altverträge zu ändern. Denn die Prämien sind laut Röttgermann deutlich gesunken, wie etwa bei der Feuerversicherung von rund 1,80 Euro/1 000 Euro Versicherungssumme auf rund 0,80 Euro ohne Strohlagerung und 1,10 Euro mit Strohlagerung. Zudem sind die Deckungskonzepte verbessert worden. So sind heute die Auf- und Abräumkosten nach einem Brand kostenlos mitversichert, während dies in älteren Verträgen 4 Promille der Deckungssumme kostet. Überspannungsschäden sind in den Altverträgen der meisten Versicherer nicht abgedeckt. Das kann sehr teuer werden, wenn aufgrund z.B. die Lüftung ausfällt und die Schweine verenden.
Auf folgende Schwachstellen machte der WLV-Berater außerdem aufmerksam:
Sämtliche Versicherungen sollten bei einem oder zwei Anbietern gebündelt werden. So wird der Verhandlungsspielraum größer und bei wiederholten Schadensfällen ist die Gefahr einer Kündigung geringer. Verträge über Verwandte oder Bekannte decken meist nicht alle wichtigen Risiken des Betriebes ab und sind häufig überteuert. Bei der Gebäudeversicherung gehört das fest eingebaute Inventar wie Fütterung, Lüftung oder Melkanlage in die Objektbeschreibung, damit es im Schadensfall zum Neuwert ersetzt wird. Die großen, unkalkulierbaren Risiken müssen ausreichend hoch versichert werden. Am wichtigsten sind Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ). Durch Eigenbeteiligung sinkt die Prämie, aber ein existenzieller Schaden ist versichert. Eine Eigenbeteiligung spart beim Rechtsschutz bis zu 40 % der Prämie. Bei der Sturmversicherung reduziert eine Selbstbeteiligung von 2 000 Euro den Betrag um die Hälfte. Beim Selbstbehalt von 5 000 Euro zahlt man nur noch 15 % des normalen Betrags. Zur Feuerversicherung gehört heute unbedingt eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Wer vor einer Baumaßnahme mit dem Versicherer spricht, kann eine kostenlose Feuerrohbauversicherung aushandeln. Die Sicherheitsvorschriften der Versicherer sind meist klein gedruckt, sollten aber unbedingt gelesen werden. Denn hier stehen die Bedingungen, in denen die Versicherung im Schadensfall zahlt. Wie steht es um die Vorschriften bei der Lagerung von Stroh und Kaminholz?
Kaminholz darf am Gebäude lagern. Anders Stroh, wenn bei der Feuerversicherung "ohne Strohlagerung" vereinbart ist. Dann muss ein Abstand von 25 m zu festen Gebäuden eingehalten werden, zu "weichen" Gebäuden (Holz/Onduline) sogar 50 m. Nur der Bedarf für maximal 2 Tage darf im Stall gelagert werden \- ein Großballen ist da in den meisten Fällen deutlich zu viel.
Wird nach der Ernte der letzte Ballenwagen in die Maschinenhalle oder unter das Vordach gefahren, erlischt der Versicherungsschutz für das komplette Gebäude im Brandfall. Anderslautende mündliche Zusagen des Vertreters sind im Schadensfall nichts wert, so Röttgermann, abschließend.