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Unionsagrarsprecher für langfristigen Erhalt der agrarsozialen Sicherung

Zu einer langfristigen Eigenständigkeit der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) haben sich die Agrarsprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU bekannt. Das agrarsoziale Sicherungssystem trage den Besonderheiten des bäuerlichen Berufsstandes in besonderem Maße Rechnung, so Sprecher von CDU und CSU.

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Zu einer langfristigen Eigenständigkeit der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) haben sich die Agrarsprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU bekannt. Das agrarsoziale Sicherungssystem trage den Besonderheiten des bäuerlichen Berufsstandes in besonderem Maße Rechnung, erklärten die Unionspolitiker vergangene Woche nach ihrer Konferenz in Fulda.


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Sie appellierten an die Bundesregierung, die weitere Bezuschussung aus dem Bundeshaushalt sicherzustellen und die Auszahlungen der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen. Darüber hinaus sei es notwendig, die eingeleitete Neustrukturierung mit der Einführung des einheitlichen Bundesträgers zeitnah im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Effizienz, Bürokratie und Verwaltungskosten zu evaluieren.


Die Sprecher bekräftigten ihre Forderung nach einer starken Ersten Säule. Die sei mit ihren flächengebundenen Direktzahlungen unmittelbar einkommenswirksam und für die Planungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe unerlässlich. Die Höhe der Direktzahlungen müsse den hohen gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landwirte Rechnung tragen.


Handlungsbedarf sehen die Agrarsprecher im Hinblick auf eine bessere Absicherung gegen zunehmende Ertrags- und  Preisschwankungen. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Instrumenten wie Versicherungen seien über das Steuerrecht Anreize für landwirtschaftliche Betriebe zu schaffen, eigenverantwortlich Rücklagen zu bilden. So weit wie möglich zu reduzieren sei der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen durch Versiegelung und durch Nutzungseinschränkungen.


In diesem Zusammenhang fordern die Abgeordneten ein Ende der Blockade der bundeseinheitlichen Kompensationsverordnung durch einige rot-grün regierte Bundesländer. Nur so könnten eine flächenschonende naturschutzrechtliche Kompensation von Umwelteingriffen ermöglicht und qualitative Umweltmaßnahmen aus bäuerlicher Hand angemessen berücksichtigt werden. (AgE/ad)


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