In einem offenen Brief richtet sich Gisela Sengl, Agrarsprechern der Grünen im Bayerischen Landtag, an Landwirtschaftsministerin Kaniber. Viele Betriebe, die im Rahmen der Diversifizierung Ferienwohnungen vermieten oder Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, seien besonders von den aktuellen Corona-Auflagen betroffen. Denn nur Betriebe, deren Haupteinnahmequelle die Vermietungen sind, sind antragsberechtigt für das Übergangsgeld III. Damit fallen Gemischtbetriebe, bei denen die Haupteinnahmequelle in der Landwirtschaft liegt, durch das Raster. Das betreffe insbesondere viele Nebenerwerbsbetriebe, die diese gemischte Betriebsform im Normalfall erfolgreich nutzen.
Die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wurde in den letzten Jahren intensiv von der bayerischen Staatsregierung gefördert. Daher müsse sie sich in dieser schwierigen Zeit der betroffenen Betriebe annehmen, meint Sengl. Es gehe hier ganz besonders um den Erhalt der Nebenerwerbsbetriebe, die mittlerweile über 50 % der Agrarstruktur in Bayern ausmachen. Sengl fordert in ihrem Brief die Staatsregierung auf, diesen Betrieben Hilfsangebote zu machen, um ihr Überleben zu sichern und die schöne Urlaubsform „Urlaub auf dem Bauernhof“ auch für die Zukunft zu erhalten.