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Urteil: Bioland darf GVO-Raps-Standorte einsehen

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat der Klage des Bioland Landesverbandes Niedersachsen stattgegeben und das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zur Offenlegung der flurstücksgenauen Standorte verpflichtet, auf denen drei niedersächsische Landwirte im Herbst 2007 mit GVO verunreinigtes Raps-Saatgut ausgebracht hatten, teilt der

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Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat der Klage des Bioland Landesverbandes Niedersachsen stattgegeben und das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zur Offenlegung der flurstücksgenauen Standorte verpflichtet, auf denen drei niedersächsische Landwirte im Herbst 2007 mit GVO verunreinigtes Raps-Saatgut ausgebracht hatten, teilt der Anbauverband Bioland mit. "Dies ist eine wichtige Entscheidung für unsere Betriebe", so Harald Gabriel, niedersächsischer Verbandschef. "Für Biolandwirte und Imker ist es existenziell wichtig zu erfahren, wo Genpflanzen angebaut werden, unabhängig davon ob dies wissentlich oder unwissentlich geschieht." Gerade Gen-Raps ist in seinen Augen eine besonders problematische Frucht, bei der eine Koexistenz mit Nicht-GVO Anbau praktisch unmöglich sei. Gentechnisch veränderter Raps könne im Boden über 10 Jahre keimfähig bleiben, sich mit natürlich vorkommenden Pflanzen wie Hederich kreuzen, und sich - über benachbarte Rapsfelder - durch Pollenflug und Insekten ausbreiten.


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Im Herbst 2007 wurden in mehreren Bundesländern insgesamt 1 500 ha Raps-Saatgut der Sorte Taurus der DSV ausgesät, der mit Gen-Raps verunreinigt war. In Niedersachsen wurden daraufhin die betroffenen Landwirte verpflichtet, den aufgelaufenen Raps wieder einzuarbeiten. Bioland vermutet, dass bei der Aussaat des kontaminierten Saatgutes nur ein Teil des Gen-Rapses aufgelaufen war, so dass durch die nachfolgende Bodenbearbeitung ein Teil der keimfähigen Rapskörner immer noch im Boden als Samenbank verblieben ist und in den kommenden Jahren aufwachsen könnte.

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