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Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Kleinerzeugerregelung

Die AbL begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur sogenannten „Kleinerzeugerregelung“. Die Auslegung dieser Regelung in Baden-Württemberg hat dazu geführt, dass eine ganze Reihe von kleinen Betrieben im Schwarzwald von der Produktion von Bio-Milch ausgeschlossen wurde.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur sogenannten „Kleinerzeugerregelung“. Die Auslegung dieser Regelung in Baden-Württemberg hat dazu geführt, dass eine ganze Reihe von kleinen Betrieben im Schwarzwald von der Produktion von Bio-Milch ausgeschlossen wurde. In einem konkreten Fall hatte ein Landwirt gegen diese Auslegung geklagt und hat nun Recht bekommen.


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Petra Müller, selbst Biobäuerin und Vorsitzende des AbL-Landesverban­des begrüßte das Urteil: „Wir finden es gut, dass das Verwaltungsgericht auf den Handlungsspielraum hinweist, den solche Regelungen wie die Kleinerzeugerregelung haben. Wir erleben im betrieblichen Alltag viel zu häufig, dass die von Hof zu Hof unterschiedlichen Voraussetzungen nicht angemessen berücksichtigt werden. Ein Bauernhof ist kein Industriebetrieb, den man nach Schema F bewerten kann.“


Ähnlich äußerte sich Biobäuerin Birgit Strohmeier, stellvertretende Vorsitzende der AbL: „Hier konnte ein Landwirt angesichts der beengten Tallage nicht weiter wachsen. Auf der anderen Seite hat er alles in seiner Situation Mögliche dafür getan, um die Haltung zu optimieren. Das erkennen wir an.“

 

Anlagen:



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