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Urteil: Italien muss GVO-Anbau erlauben

In Italien hat jetzt ein Landwirt vor einem Verwaltungsgericht geklagt, weil der GVO-Anbau in dem Land verboten ist. Nun bekam er vom dem Gericht und vom Staatsrat recht.

Lesezeit: 2 Minuten

In Italien hat jetzt ein Landwirt vor einem Verwaltungsgericht geklagt, weil der GVO-Anbau in dem Land verboten ist. Nun bekam er vom dem Gericht und vom Staatsrat recht. Italiens Landwirtschaftsminister Luca Zaia wolte genau dies verhindern, muss nun aber innerhalb von 90 Tagen das seit Jahren bestehende De-facto-Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen aufheben und innerhalb dieser Frist den Anbau von gentechnisch verändertem Mais zulassen, auch wenn die entsprechenden Koexistenzregeln der italienischen Regionen noch immer nicht vorliegen.


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Nach mehr als zehnjährigen Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und einzelnen Regionen stellten die Richter fest, es sei nicht die Aufgabe der Regionen, über die Zulassung von GVO-Freisetzungsversuchen zu entscheiden. Auch wenn die regionalen Koexistenzregeln noch immer nicht vorlägen, sei allein der Staat für die Genehmigung des Anbaus von Genpflanzen zuständig, die bereits im europäischen Sortenregister eingetragen seien, argumentierten die Richter. Das Landwirtschaftsministerium sei unabhängig von der Untätigkeit der Regionen verpflichtet, die Koexistenz von transgenen, konventionellen und biologisch gezüchteten Pflanzen landesweit zu sichern.


Zaia hatte noch im Dezember die Importzulassung der Europäischen Kommission für den gentechnisch veränderten Mais MIR604 von Syngenta nachdrücklich bedauert und klargestellt, dass Italien weiterhin keine GVO wolle, zumal der natürliche Lebenszyklus der Pflanzen erhalten bleiben müsse und nicht manipuliert werden sollte, um höhere Erträge oder bestimmte Resistenzen zu erzielen.

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