Mit dem bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfondsgesetz macht sich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner auf mögliche Veränderungen für das staatlich abgesicherte Agrarmarketing in Deutschland gefasst. In Berlin bekannte er sich am vergangenen Mittwoch angesichts einer zersplitterten Ernährungswirtschaft zum System der zentralen Absatzförderung, sprach sich aber unabhängig von dem Anfang nächsten Jahres erwarteten Richterspruch aus Karlsruhe für Reformen aus. Die zentrale Absatzförderung brauche mehr Akzeptanz bei den Beitragszahlern.
Für das Urteil aus Karlsruhe seien drei Möglichkeiten denkbar: Das Gericht könnte das Absatzfondsgesetz als vollständig verfassungskonform einstufen, es andererseits als komplett nichtig bewerten, oder aber, als dritte mögliche Variante, das Gesetz teilweise bestätigen, aber in Teilen auch als nicht verfassungskonform einstufen - juristisch: "Das Gesetz ist verfassungswidrig, aber nicht nichtig" -, womit eine Reform notwendig würde.
Als Chancen einer Gesetzesnovelle sieht der DBV-Präsident unter anderem die Verschlankung von Entscheidungsprozessen und eine Einschränkung der Zahl der Mitglieder in den Gremien. Der kleinen Novelle aus dem letzten Jahr werde daher eine große folgen müssen. "Sobald endlich Rechtssicherheit besteht, werden wir das System der zentralen Absatzförderung mit Absatzfonds, der CMA und der ZMP nochmals einer intensiven Überprüfung unterziehen, um dieses dann im Einklang mit dem EU- und dem Verfassungsrecht im Sinne der Beitragszahler so effizient und schlagkräftig wie möglich aufzustellen", kündigte Sonnleitner an.