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Urteil zur Privilegierung von Biogasanlagen begrüßt

Eine Biogasanlage ist auch dann im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn der landwirtschaftliche Betrieb, der sie betreibt, überwiegend oder ausschließlich Biomasse erzeugt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum landwirtschaftlichen Baurecht vom 11.

Lesezeit: 1 Minuten

Eine Biogasanlage ist auch dann im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn der landwirtschaftliche Betrieb, der sie betreibt, überwiegend oder ausschließlich Biomasse erzeugt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum landwirtschaftlichen Baurecht vom 11. Dezember 2008 bestätigt, das jetzt den betroffenen Parteien zugeleitet worden ist.


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Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte diese Entscheidung. Damit werde der vereinzelt auftretenden Genehmigungspraxis Einhalt geboten, durch zu enge Auslegung die Privilegierung ins Leere laufen zu lassen, so der Verband in Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht habe sein Urteil damit begründet, dass bei der Änderung des Baugesetzbuchs im Jahr 2004 ganz bewusst eine eigenständige Privilegierung landwirtschaftlicher Biomasseanlagen habe geschaffen werden sollen, um dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Dieser Wille des Gesetzgebers dürfe nicht verletzt werden. Zuvor waren derartige Anlagen im Außenbereich laut Bauernverband nur dann erleichtert zulässig gewesen, wenn sie lediglich eine untergeordnete Rolle in der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes einnahmen.

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