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Maisaussaat US-Zölle auf Agrarprodukte Maul- und Klauenseuche

Verhandlungen laufen

EU stoppt Importzölle auf US-Soja vorübergehend

Die EU will den Verhandlungen mit den USA wegen den Zöllen eine Chance geben. Sollten die Gespräche nicht zufriedenstellend verlaufen, werden die EU-Gegenmaßnahmen zum Tragen kommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Union hat ihre Gegenmaßnahmen gegen ungerechtfertigte US-Handelszölle auf Eis gelegt, um Zeit und Raum für Verhandlungen zwischen der EU und den USA zu schaffen - wir berichteten.

Die Entscheidung - mit der die geplanten Gegenmaßnahmen der EU gegen die US-Zölle auf EU-Stahl- und Aluminiumimporte für bis zu 90 Tage ausgesetzt werden - wurde als Reaktion darauf getroffen, dass die USA ihre sogenannten reziproken Zölle um 90 Tage aufgeschoben haben.

Die Aussetzung wurde in der vergangenen Woche von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt und ist am Dienstag in Kraft getreten. Insgesamt betreffen die ausgesetzten EU-Gegenmaßnahmen US-Exporte im Wert von 21 Mrd. €. 

US-amerikanisches Soja wäre betroffen

Unter anderem hatte die EU angekündigt auch die Einfuhren von US-Soja stärker zu verzollen. Davor hatten vor allem Futterhändler gewarnt.

Verhandlungen Ja - Gegenmaßnahmen-Planungen laufen weiter

Wie Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Erklärung deutlich machte, will die EU „den Verhandlungen eine Chance geben“. Sollten die Gespräche nicht zufriedenstellend verlaufen, werden die EU-Gegenmaßnahmen zum Tragen kommen. 

Zusätzlich zu diesen nun ausgesetzten Gegenmaßnahmen gegen die US-Zölle auf Stahl und Aluminium laufen die Vorbereitungen für weitere EU-Gegenmaßnahmen weiter. Die EU hält die US-Zölle für ungerechtfertigt und schädlich, da sie beiden Seiten und der Weltwirtschaft wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten.

Nächste Schritte 

Die Kommission hat am 14. April zwei Rechtsakte erlassen, mit denen sie ihre Gegenmaßnahmen einführt bzw. aussetzt:  

  • Mit dem ersten Rechtsakt werden die EU-Gegenmaßnahmen eingeführt. 

  • Der zweite Rechtsakt setzt alle diese Maßnahmen bis zum 14. Juli 2025 aus.

Hintergrund

Am 10. Februar 2025 kündigten die USA an, dass sie Zölle in Höhe von 25 % auf Einfuhren von Stahl und Aluminium und daraus hergestellten Produkten erheben werden. Sie starteten am 12. April für Industriestahl und -aluminium, andere Halbfertig- und Fertigprodukte aus Stahl und Aluminium sowie für daraus hergestellte Handelsprodukte (von Maschinenteilen bis zu Stricknadeln). 

Als Reaktion darauf kündigte die EU einen raschen und angemessenen Plan zur Verhängung von Gegenmaßnahmen gegen US-Warenexporte an, wobei sie stets betonte, dass sie eine Verhandlungslösung mit den USA vorziehe. Am 9. April stimmten die EU-Mitgliedstaaten für den Vorschlag der Europäischen Kommission. 

Später am 9. April kündigten die USA eine 90-tägige Aussetzung aller die EU betreffenden Universalzölle an, woraufhin die EU rasch mit der Ankündigung einer Aussetzung ihrer geplanten Gegenmaßnahmen reagierte. 

Am 14. April nahm die Kommission zwei Durchführungsrechtsakte an - einen, der die Gegenmaßnahmen der EU annimmt, und einen weiteren, der sie sofort aussetzt.

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