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Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis verlängert

Der DBV begrüßt die Einigung des Vermittlungsausschusses zu den umstrittenen Punkten der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dadurch stehe nunmehr auch einer Verlängerung des verschärften Verbotes des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis um weitere 5 Jahre nichts mehr im Wege.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Einigung des Vermittlungsausschusses zu den umstrittenen Punkten der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dadurch stehe nunmehr auch einer Verlängerung des verschärften Verbotes des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis um weitere 5 Jahre nichts mehr im Wege. Auch künftig dürfen also Lebensmittel nicht unter Wert „verramscht“ werden, auch nicht zeitweise.



Der DBV betont erneut, dass die Regelung des Verkaufsverbotes unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ein wichtiges Instrument zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel und zur Entschärfung des teilweise ruinösen Preiskampfes ist. Der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen müsse gebremst werden, da ansonsten auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln und eine erheblicher Druck auf Erzeugerpreise drohen. Die jetzt im Vermittlungsausschuss vereinbarte Regelung enthalte also eine hohe präventive Wirkung. (ad)



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