Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler will das bis Ende 2012 befristete grundsätzliche Verbot für Verkäufe von Lebensmitteln unter Einstandspreis nicht verlängern. Das geht aus den Eckpunkten für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, die Rösler in der vergangenen Woche vorgelegt hat.
Begründet wird dies mit der bisherigen „behördlichen und gerichtlichen Praxis“ im Umgang mit dieser Regelung. Die Verschärfung des Wettbewerbsrechts war Ende 2007 mit hohen Erwartungen insbesondere aus dem Agrarbereich beschlossen worden. Agrarpolitiker und berufsständische Verbände sprachen von einer wirksamen Maßnahme gegen Preisdumping-Aktionen und ein Verschleudern von Lebensmitteln zu nicht kostendeckenden Preisen.
In der Folgezeit erwies sich das generelle Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis jedoch als stumpfes Schwert. Das Bundeskartellamt teilte auch nach der Gesetzesänderung in seinen Tätigkeitsberichten regelmäßig mit, man habe kaum Hinweise auf Fehlverhalten des Lebensmittelhandels bei der Preisgestaltung. Umso bemerkenswerter war das Vorgehen des Kartellamts gegen die Drogeriekette Rossmann, gegen die die Behörde 2009 ein Bußgeld wegen des Verkaufs unter Einstandspreis verhängte. Die Entscheidung wurde jedoch vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf aufgehoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ Ende letzten Jahres eine Rechtsbeschwerde des Kartellamts gegen den Beschluss nicht zu. (AgE)